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Erschließung des Gewerbegebietes Lembeck

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Die wichtigsten Fragen zur Planung und Antworten darauf von Stadtbaurat Holger Lohse

Dorsten (pd). Die Stadt Dorsten plant derzeit die Erschließung des Gewerbegebiets Lembeck. Einige Aspekte der Planung haben Fragen in der Bürgerschaft ausgelöst. Stadtbaurat Holger Lohse erläutert die wichtigsten Punkte.

Warum errichtet die Stadt Dorsten in diesem Gebiet Lkw-Stellplätze?

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In einem Gewerbegebiet besteht immer großer Bedarf an Stellplätzen für Lastwagen. Deshalb hat die Stadt Dorsten in der Planung die maximal mögliche Anzahl von Plätzen für Lkw vorgesehen, um ein möglichst geordnetes Parken zu ermöglichen: Lkw-Fahrer finden Abstellmöglichkeiten für ihre Fahrzeuge innerhalb des Plangebietes.

Lembeck Gewerbegebiet
Beispielfoto: Pixabay

So wird verhindert, dass sie Parkmöglichkeiten an anderen Stellen suchen, Bankette beschädigen oder in Wohnbereiche ausweichen. An der Raiffeisen-Genossenschaft sollen zudem Wartebereiche für Erntefahrzeuge geschaffen werden. Hierzu werden die Bankette befestigt, damit die Randbereiche der Straße durch die schweren Fahrzeuge nicht kaputtgefahren werden.

Innerhalb des Plangebietes wurden alle Möglichkeiten zur Schaffung von Parkplätzen geprüft.

Warum können die Stellplätze nicht an anderer Stelle geschaffen werden, wo sie Anwohner möglicherweise weniger stören?

Zunächst müssen Stellplätze für ein Gewerbegebiet innerhalb des Plangebietes geschaffen werden. Sie sollten nah an den Betrieben liegen. Weiter entfernte Stellflächen werden in der Regel von den Fahrern nicht akzeptiert und führen letzten Endes zu „wildem Parken“.

Vorgeschlagen wurde u.a., Stellplätze im nördlichen Bereich der Straße Am Sägewerk (zwischen Am Krusenhof und Endelner Weg) zu errichten. Diese Fläche liegt allerdings außerhalb des Bebauungsplangebietes und ist als Schutzgrün festgeschrieben.

Inwieweit wird durch den Bau von Stellplätzen für Lkw und Transporter an der Straße Zur Reithalle die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer beeinträchtigt?

Auf der Westseite ist der Bau eines Gehwegs geplant, über den alle Grundstücke fußläufig erschlossen werden. Aus Richtung Dorf soll es sichere Möglichkeiten geben, die Straße Zur Reithalle gut zu überqueren. Bei angemessenem Verhalten aller Verkehrsteilnehmer und der immer gebotenen Vorsicht und Rücksichtnahme wird die Straße ebenso sicher sein wie alle vergleichbaren Straßen in Dorsten.

Wird für die Errichtung der Stellplätze der Bebauungsplan geändert?

Die geplanten Stellplätze befinden sich innerhalb des gültigen Bebauungsplanes. Dafür ist keine Änderung erforderlich.

Die beiden geplanten Änderungen beziehen sich auf zwei weitere Teilprojekte der gesamten Erschließung:

  • Westlich der Straße Am Sägewerk möchte die Raiffeisen-Genossenschaft eine private Stellplatzanlage für Pkw (nicht für Lkw) errichten. Dafür ist eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Dorsten-Lembeck Nr. 8 erforderlich. Die Stadt Dorsten wird dafür einen städtebaulichen Vertrag mit der Raiffeisen schließen. Darin wird u.a. festgehalten, dass die Parkplätze nicht nur Kunden, sondern auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen sollen.

Außerdem sollen bei der Erweiterung der bestehenden Verkehrsfläche Schrägstellplätze entstehen.

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat am 19.03.2019 die Aufstellung der Planänderung und die frühzeitige Bürgerbeteiligung beschlossen. Dieser Verfahrensschritt, in dem sich Bürgerinnen und Bürger zu dem Vorhaben äußern können, steht noch aus.

  • Durch eine weitere Änderung des Bebauungsplanes soll das Plangebiet um etwa 1000 Quadratmeter erweitert werden, um an der Straße Am Hagen einen Kreisverkehr zu realisieren. In diesem Verfahren ist die frühzeitige Beteiligung der Bürger bereits erfolgt.

Warum ist der Bau des Kreisverkehrs sinnvoll?

Ein Kreisverkehr an dieser Stelle ist nicht nur aus Gründen der Verkehrsregelung sinnvoll – er schont auch den Geldbeutel der Anlieger. Für den Bau des Kreisverkehrs erhält die Stadt Dorsten Fördermittel, die den Aufwand mindern und damit auch die nach Baugesetzbuch zu zahlenden Erschließungsbeiträge der Anlieger.

Für die Errichtung einer großen Wendeanlage würde es keine Fördermittel geben.

Die Bedürfnisse der Vereine werden bei den baulichen Planungen selbstverständlich berücksichtigt, etwa, dass Pferdetransporter im Bereich der Reithalle noch wenden können. Zu den besonderen Belangen des Reitvereins hat es bereits einen Ortstermin gegeben.

Sind wegen des Baus von Parkflächen für Pkw im Bereich des Raiffeisen-Marktes Am Sägewerk Schutzmaßnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner vorgesehen?

Die für die Parkplätze vorgesehene Fläche ist im Bebauungsplan derzeit als Fläche für Land- und Forstwirtschaft festgesetzt, im (eher unverbindlichen) Flächennutzungsplan als Schutz- und Trenngrün. Die Anlage von Trenngrün als Schutz der angrenzenden Wohnbebauung gegenüber dem Gewerbegebiet wurde allerdings nie realisiert. Mit dem Parkplatz wird zur Wohnbebauung am Kiebitzberg hin ein Wall aufgeschüttet und mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt, so dass der Schutz vor Immissionen für die Anwohnerinnen und Anwohner also eindeutig erhöht wird.

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