StartServiceRatgeber Auto: Fünf Mythen rund um den Verkauf eines privaten Fahrzeugs

Ratgeber Auto: Fünf Mythen rund um den Verkauf eines privaten Fahrzeugs

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Wer sein gebrauchtes Auto privat verkauft, ist keineswegs von jeglichen Verpflichtungen befreit. Foto: djd/wirkaufendeinauto.de

(djd). Beim Privatverkauf eines Autos kann es schnell zu bösen Überraschungen kommen, denn auch Privatpersonen sind nicht automatisch von jeglichen Verpflichtungen befreit. Hier sind fünf häufig vorkommende Irrtümer:

Mythos 1: Mängel am Fahrzeug kann man verschweigen, wenn sie nicht offensichtlich sind.

„Das ist falsch“, erklärt Hamza Saber, Geschäftsführer der Serviceplattform wirkaufendeinauto.de. Tatsächlich können arglistig verschwiegene Mängel auch beim Privatverkauf reklamiert werden. Bagatellschäden, kleine Beulen oder Kratzer, die offensichtlich sind, fallen aber nicht darunter.

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Mythos 2: Reparaturen steigern den Wert des Autos.

Auch diese Behauptung ist nicht korrekt: Tatsächlich führen Reparaturen höchstens zu einem Werterhalt des Autos. „Vor einer Reparatur gilt es daher abzuwägen, ob sich diese bei einem Verkauf rechnet“, so Hamza Saber.

Mythos 3: „Gekauft wie gesehen“ schließt automatisch eine Sachmängelhaftung aus.

Tatsächlich wird eine Privatperson von der Gewährleistung nur dann befreit, wenn dies vertraglich festgehalten wird. Der Satz: „Gekauft wie gesehen“ schließt lediglich offensichtliche Mängel aus. „Um sich beim Privatverkauf komplett abzusichern, ist eine Klausel des Ausschlusses einer Sachmängelhaftung zwingend notwendig“, lautet der Tipp von Saber.

Mythos 4: Bei einer Probefahrt haftet immer der Fahrer und nicht der Halter.

Auch diese Aussage trifft nicht zu. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt in der Regel den Schaden des Fahrzeugs. Wer diese nicht hat, muss den potenziellen Käufer darüber aufklären. Ansonsten bleibt der Besitzer gegebenenfalls auf dem Schaden sitzen.

Auch ist im Vorfeld mit der Versicherung zu klären, ob diese Probefahrten abdeckt. Hamza Saber rät, bei einem Privatverkauf vor der Probefahrt eine schriftliche Vereinbarung zur Übernahme der Kosten bei einem Unfall abzuschließen.

Mythos 5: Für Unfälle nach Abschluss des Kaufvertrags haftet die Versicherung des neuen Eigentümers.

Dies ist ebenfalls nicht uneingeschränkt richtig. Wer sein Auto privat verkauft hat, ist dennoch nicht vollständig aus der Verantwortung. Selbst wenn der Verkäufer den Wagen bei der Zulassungsstelle abgemeldet hat, besteht weiterhin eine Nachhaftung. „Diese dauert so lange, bis der Käufer das Fahrzeug an- oder ummeldet, aber maximal einen Monat“, so Saber.

Wer die Vorteile eines Privatverkaufs nutzen möchte, ohne sich dabei Stress oder möglichen Risiken auszusetzen, der kann sich auch professionelle Unterstützung für den Privatverkauf suchen: Das Auto wird dabei von Experten privat vermarktet und verkauft.

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