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FDP fordert Heizstrahler für Außengastronomie

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Außengastronomie muss über das Sommerende hinaus möglich bleiben – auch mit Hilfe von Heizstrahlern

Wegen schlechter Ökobilanz verbieten viele Kommunen Gastronomen aus Gründen des Umweltschutzes, ihren Außenbereich mit Heizstrahlern zu wärmen.

Dorsten. Die Gastronomie ist besonders schwer getroffen von der Corona-Krise und verzeichnet weiterhin große Umsatzeinbußen im Vergleich zu den Vorjahreswerten. So bangen laut einer aktuellen DEHOGA-Umfrage fast 60 Prozent der Betriebe um ihre Existenz. Heizstrahler für die Außengastronomie könnten helfen. „Wir wollen, dass unsere Stadt lebenswert bleibt. Dazu trägt die Gastronomie bei.

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Zudem sind wir auch besorgt über Arbeitsplatzverluste hier bei uns in Dorsten. Deshalb spricht sich die FDP für unbürokratische Wege aus, Außengastronomie auch im Herbst und Winter zu ermöglichen“, sagt der Stellvertretende Vorsitzende Frank Würzburg.

Außengastronomie generiert Umsätze

Bereits im Sommer hat sich die unbürokratische Erweiterung der Außengastronomie als funktionierende Maßnahme erwiesen, wie Gastronomen trotz größerer Abstände weiter Umsätze generieren können.

„Die Nutzung des Außenbereichs hat den entscheidenden Vorteil, dass im Freien die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus weitaus geringer ist und Gäste einfacher mit ausreichend Abstand
platziert werden können.

Damit die mit der Außengastronomie verbundenen Vorteile auch in der kalten Jahreszeit erhalten bleiben, sollten Wirte in der kommenden Herbst- und Wintersaison Gas-Heizpilze und Elektro-Wärmestrahler verwenden dürfen“, sagt Frank Würzburg.

Vorteil für alle Seiten

Zudem regt die FDP an, die Gebühren für die Außengastronomie auszusetzen. „Eine Selbstverpflichtung den Außenbereich ansprechend zu gestalten – mit Blumen oder beispielsweise Weihnachtsdeko – sollte die Gebühr in diesem Jahr ersetzen. Schöne Terrassen wirken sich positiv auf das Ambiente aus und locken Gäste an. Ein Vorteil für beide Seiten.“

Die Freien Demokraten in Dorsten schlagen zudem vor, den CO2-Ausstoß der Heizstrahler durch ein Baumpflanzprogramm auszugleichen. „Wir wollen eine lebenswerte Stadt, die zum Verweilen einlädt und in der Menschen gerne leben. Dazu gehören Handel, Gastronomie und Grünanlagen.“

Das sagt die Stadt Dorsten:

In der kalten Jahreszeit ist das Aufstellen von „Heizpilzen“ grundsätzlich eine Alternative, um Menschenansammlungen in Gastronomiebetrieben in Richtung Außenbereich zu entzerren. Eine zeitliche Vorgabe gibt es nicht.

Heizpilze sollen aber nicht einfach aufgestellt werden. Die Gastronomen sollten in jedem Fall mit dem Ordnungsamt der Stadt Dorsten (02362 66-3753) Rücksprache halten.

Zu bedenken ist in jedem Fall, dass Heizpilze weiterhin den Ausstoß an klimaschädlichem CO² in nicht unerheblichen Maßen fördern. Insoweit wird dringend darum gebeten, die Erforderlichkeit des Einsatzes in jedem Einzelfall zu prüfen und die Flamme nicht unnötig brennen zu lassen.

Insbesondere beim Aufstellen von gasbetriebenen Heizpilzen sind laut Bauordnung folgende bauaufsichtliche Voraussetzungen einzuhalten:

  • Der Abstand zur Außenwand angrenzender Gebäude muss 5,00 m betragen.
  • Heizpilze dürfen nicht in Innenräumen (z.B. geschlossene Zelte) betrieben werden.
  • Der aus Betriebsanleitung ablesbare, empfohlene Mindestabstand zu brennbaren Bauteilen
  • wie Markisen oder Pavillons ist einzuhalten.
  • In unmittelbarer Nähe zu den Heizpilzen ist vom Betreiber ein Feuerlöscher vorzuhalten.
  • Heizpilze dürfen nicht die notwendigen Flächen für die Feuerwehr verstellen.

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