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Impfberechtigung: Priorisierung von Einzelfallentscheidungen

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Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht vorerkrankten Menschen, denen bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 ein schwerer oder gar tödlicher Verlauf droht, eine vorzeitige Impfberechtigung prüfen zu lassen.

(pd). Dazu muss die betroffene Person ihren Erstwohnsitz im Kreis Recklinghausen haben und einen Antrag an den Kreis richten. Diesem Antrag ist ein fachärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes beizufügen. Das Attest darf nicht vor dem 08.02.2021 ausgestellt worden sein.

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Bei der Einzelfallentscheidung wird zwischen einem sehr hohen, hohen oder erhöhtem Gesundheitsrisiko unterschieden. Bei einem positiven Prüfungsergebnis wird mit der Person ein Impftermin im Impfzentrum vereinbart. Das Vorliegen eines ärztlichen Attests alleine berechtigt nicht zu einem vorzeitigen Impftermin.
„Die jetzt festgelegte Regelung bezieht sich eindeutig auf Einzelfallentscheidungen. Das können beispielsweise diejenigen sein, die aufgrund einer unmittelbar anstehenden Chemotherapie ihre Impfberechtigung prüfen lassen wollen“, betont Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Ausgenommen von diesem Verfahren sind ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken, die in der Corona-Impfverordnung des Bundes bereits anderweitig genannt werden, erklärt das Land NRW in einer Meldung.

Weiter heißt es: In den nachfolgend aufgeführten Fällen muss kein Antrag auf Einzelfallentscheidung gestellt werden. Diese Personen sollen ein gesondertes Impfangebot ebenfalls im März erhalten.

Schutzimpfungen mit hoher Priorität

Dies sind bei Schutzimpfungen mit hoher Priorität zum Beispiel Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression, Personen mit chronischer Nierenerkrankung und anderes mehr, und bei Personen mit erhöhter Priorität Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen, Personen mit Asthma bronchiale oder chronisch entzündlicher Darmerkrankung und anderes mehr.
Erfreulicherweise ist die Impfbereitschaft der in der höchsten Priorität zu impfenden Personen im Kreis Recklinghausen sehr hoch. Daher werden auch in den kommenden Tagen zunächst ausschließlich Personen mit Impfberechtigung der höchsten Priorität geimpft. Erst daran können Personen der Priorität 2 geimpft werden.

Dazu gehören auch die Personen, die im Rahmen der oben genannten Einzelfallprüfung berücksichtigt werden.
Wer seinen Antrag übermitteln möchte, kann ihn per Post an die Kreisverwaltung schicken oder digital per Mail an [email protected]. Sobald weitere Informationen zum Verfahren bekannt sind, wird der Kreis die Einzelheiten mitteilen.

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