8,40 Euro teuer soll die Jahresgebühr für eine 40 Liter Abfalltonne bei 14-tägiger Abholung werden.
Der Entwurf zur Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft und die Erhebung von Abfallbeseitigungsgebühren (Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung) wird Thema bei der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses am 25. November sein.
Angedacht ist eine Erhöhung des Jahresbeitrags für eine 40 Liter Tonne von 72,80 Euro auf 81,20 Euro bei 14-tägiger Leerung (+8,40 Euro). Und auch der 80 l. Behälter wird bei 14 tägiger Leerung rund 16,80 Euro teurer werden und zukünftig statt 145,60 Euro 162,40 Euro kosten.
Die neue Gebührenordnung Restmüll ab 2020

Biotonne
Auch die Jahresgebühr für die Biotonne soll ebenfalls seit 2015 erstmalig wieder leicht angehoben werden: So wird dann ein 120 l Behälter bei 14-tägiger Abholung statt 60 Euro 62,40 Euro (+ 2,40 Euro), und der 240 l. Behälter 124,90 Euro statt wie bisher 129 Euro kosten.
Ursache der Erhöhung der Abfallgebühren seien laut Verwaltung unter anderem den höheren Verwertungs- und Personalkosten, der erhöhten Fremdleistungen sowie der höheren Kfz-Kosten geschuldet, aber auch durch geringere Markterlöse beim Altpapier.
Der Index für das Altpapier sei seit Oktober 2017 bis April 2018 von 138,3 auf 76,7 gesunken. Seit Mai 2018 bis Januar 2019 habe sich der Index zwar laut Verwaltung leicht erholt, jedoch sinkt er zurzeit wieder, sodass auch für 2019 deshalb mit entsprechenden Einnahmeausfällen zu rechnen sei.
Abfall-Gebühren für 2020 auf einen Blick
Die Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft und die Erhebung von Abfallbeseitigungsgebühren soll bei einstimmigen Ratsbeschluss am 01.1.2020 in Kraft treten.
Die Abfuhrgebühr einschl. der Erwerb eines 70 l Abfallsackes beträgt 4,00 €.
Für die Inanspruchnahme eines zusätzlichen Termins für die Abholung der sperrigen Abfälle sowie der Elektrogroßgeräte beträgt die Gebühr:
Abholung von Sperrmüll vor Ort – je Anfahrtstelle 30,00 € (Mengenbegrenzung – 5 m³)
Abholung von Elektrogroßgeräten vor Ort 20,00 € Mengenbegrenzung: max. 3 Geräte
Für die Leerung von Restabfall- oder Bioabfallgefäßen auf Abruf oder bei Sonderleerungen, wird je Leerung 1/26 der Jahresgebühr zuzüglich 13,00 € Anfahrpauschale berechnet.
Für die Sonderleerung der Papiertonnen wird nur eine Anfahrtspauschale von 13,00 € berechnet.
Gebühren für die Entsorgung von Abfällen am Entsorgungsbetrieb
Für die Anlieferung von Abfällen aus Haushalten oder Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen
am Entsorgungsbetrieb werden folgende Gebühren erhoben:
Restabfälle (max. Anliefermenge 3 m³)
Kunststoffsack max. 100 l 3,00 €
Anlieferung mit PKW, nur Kofferraum 300 l 9,00 €
Anlieferung mit Kombi, nur Kofferraum 400 l 12,00 €
Anlieferung mit PKW/Kombi, Sitzbank umgeklappt 600 l 18,00 €
Anlieferung PKW mit Anhänger, je angefangener m³ 800 l 24,00 €
Anlieferung mit VW-Bulli, Transit 1.200 l 36,00 €
Kleinmenge Restabfall max. 40 l 1,50 €
Sperrige Abfälle die kein Sperrmüll sind
Türen, Fenster (max. 100 cm x 100 cm), sanitäre Einrichtungsgegenstände (wie zum beispiel WC-Töpfe, Waschbecken) je Stück 4,00 €
Papier/Kartonagen aus Gewerbebetrieben (max. Anliefermenge 3 m³)
Anlieferung mit PKW/Kombi nur Kofferraum 400 l 5,00 €
Anlieferung mit PKW/Kombi Sitzbank umgeklappt 800 l 10,00 €
Anlieferung PKW mit Anhänger, Kleinbus, Kombi 2.000 l 25,00 €
Bauschutt (Annahme max. 2 Speissfässer)
Kleinmengen je Speissfass 2,00 €
Reifen, Batterien
PKW Reifen mit/ohne Felge (max. 4 Stück) pro Stück 3,00 €
Keine LKW- /Treckerreifen
Altöl je Liter 1,50 €
Grünabfälle (max. Anliefermenge 2 m³)
aus Gartenbaubetrieben, Gärtnereien, Baumschulen u. ä. je angef. m³ 20,00 €
Gebühren für Absetz- und Abrollbehälter
Absetzbehälter mit einem Volumen von 5,5 m³ und 7 m³ sowie Abrollbehälter mit einem Volumen von 14 m³ bis 28 m³ werden nach dem tatsächlichen Gewicht abgerechnet.
Die Stadt Dorsten entsorgt mit diesen Behältern folgende Abfälle:
o Hausmüll und Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen 155,00 €/t
o Sperrmüll 131,00 €/t
o Garten- und Parkabfälle 72,00 €/t
o Bauschutt 48,00 €/t
o Holz 119,00 €/t
Auf Absprache können auch andere als vorstehend aufgeführte Abfälle entsorgt werden.
Die Entsorgungskosten für diese Abfälle richten sich nach den Kosten der Entsorgungsanlage bzw. Verwertungsanlage.
Neben den Abfallentsorgungskosten hat der Abfallerzeuger auch die Kosten für das Aufstellen des Behälters sowie den Transport der Abfälle zur Entsorgungsanlage zu bezahlen.
Dafür wird innerhalb der Stadt Dorsten pauschal ein Betrag in Höhe von 75,00€ berechnet.
Bei Transporten zu außerhalb des Stadtgebiets liegenden Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlagen wird ein Betrag in Höhe von 37,50 € je angefangener ½ Stunde für das eingesetzte Fahrzeug einschließlich Fahrer berechnet.
Die Kosten für die Gestellung eines Absetz-/Abrollbehälters nach § 16 Abs. 10 betragen für einen 7 m³ Behälter 70,00 €/t, für einen 14 m³ Behälter 140,00 €/t und für einen 28 m³ Behälter 280,00 €/t incl. An- und Abfahrt. Die Höchstmenge ist auf 0,75 t (7 m³),1,5 t (14 m³) bzw. 3 t (28 m³) beschränkt.
Die Gebühr für darüber hinaus anfallende Mengen beträgt 131,00 €/t.
Petra Bosse