Beginn der Osterreisezeit am Düsseldorfer Flughafen
Änderungen im Schengener Grenzkodex
Die Europäische Union hat Änderungen am Art. 8 Schengener Grenzkodex (SGK) vorgenommen. Diese betreffen in Deutschland Einreisen in und Ausreisen aus dem Schengenraum über die Flug- und Seehäfen und werden ab dem 7. April 2017 wirksam.
Mit der Änderung werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Personen beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen einem systematischen Abgleich der personenbezogenen Daten und des Reisedokumentes mit dem Fahndungsbestand zu unterziehen.
Dieser nunmehr systematische Abgleich gilt künftig auch für diejenigen, die nach EU-Recht Anspruch auf freien Personenverkehr haben.
Durch die Kontrollen können sich die Mitgliedstaaten zudem vergewissern, dass diese Personen insbesondere keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit darstellen und ist daher im Interesse der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger.
Die vorliegende Änderung ist eine Reaktion auf die zunehmende terroristische Bedrohung in Europa, wie sie durch die Anschläge z.B. in Paris, Brüssel und Berlin sichtbar geworden ist und soll zu einem schengenweit einheitlich hohen Kontrollniveau beitragen.
Die Bundespolizei wird alle Anstrengungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtungen unternehmen, Auswirkungen auf den Flugverkehr und Wartezeiten für die Reisenden so verträglich wie möglich zu halten.
Hintergrund:
Am 15. März 2017 wurde durch die Europäische Union per Änderungsverordnung EU Nr. 2017/458 eine gezielte Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (neu: VO (EU) 2016/399) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) vorgenommen.
Enge Kooperation mit der Flughafengesellschaft, den Airlines und Sicherheitsdienstleister
Die Bundespolizei hat sich anlässlich des bevorstehenden Osterreiseverkehrs in enger Kooperation mit der Flughafengesellschaft, den Airlines und dem Sicherheitsdienstleister auf die naturgemäß hohen Fluggastzahlen vorbereitet, um Wartezeiten auf ein Minimum zu reduzieren.
Gleichwohl können Reisende mitwirken, indem sie ihr Handgepäck auf das Notwendigste beschränken und die Vorgaben des Flüssigkeitsverbotes beachten. Gepäck sollte niemals unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Quelle: Bundespolizei
Wir, die Bundespolizei, wollen, dass Sie sicher reisen!
Info:
Der Schengen‑Raum
Der Schengen‑Raum gewährleistet den uneingeschränkten Personenverkehr zwischen 26 Staaten mit mehr als 400 Millionen Einwohnern
Ein Raum ohne Binnengrenzkontrollen
Gegenwärtig umfasst der Schengen‑Raum 26 europäische Staaten (davon 22 EU‑Mitgliedstaaten): Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Quelle: EU
Broschüre als pdf zum Download: Der Schengen Raum-Broschüre