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Aktuelle Testergebnisse: So findet man die beste Reiserücktrittsversicherung

Veröffentlicht am

Auch kein Urlaub kann teuer werden

(djd). Rechtzeitig vor der Hauptreisesaison hat „Finanztest“ in der Ausgabe März/2018 Reiserücktrittsversicherungen unter die Lupe genommen. Geprüft wurden 138 Tarife. Klarer Testsieger für Singles und Familien ist „Travel Secure“ von der Würzburger Versicherung. Und zwar als Einzel- und als Jahresvertrag.

„Finanztest“ informiert darüber, woran man einen guten Vertrag erkennt, wenn man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchte. Das sollte man übrigens spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Reise tun. Bei Last-Minute-Reisen ist der Abschluss auch am Buchungs- oder Folgetag möglich. Grundsätzlich wird ein Vertrag ohne Selbstbeteiligung empfohlen. Denn die kann bei manchen Anbietern durchaus 20 Prozent der Reisekosten ausmachen – also ein ganz hübsches Sümmchen.

Wenn es den pflegebedürftigen Angehörigen nicht gut geht, bleibt oft nur eine überstürzte und meist teure Heimreise. Foto: djd/Würzburger Versicherungs-AG/pressmaster-Fotolia

Reiseabbruch mitversichern

Der häufigste Grund, aus dem Reisen abgesagt werden, sind Krankheiten. Die können jedoch auch auftreten und zum Problem werden, wenn man bereits am Urlaubsort angekommen ist. Beim Testsieger, dessen Angebot übrigens allen Empfehlungen von Finanztest entspricht, umfasst das „Basispaket Reisekarte4you“ deswegen sowohl die Reiserücktritts- als auch die Reiseabbruchversicherung. Eine Police zum Schutz vor den finanziellen Folgen des Reiseabbruchs kann man aber auch eigenständig und für eine einzelne Reise abschließen. In beiden Fällen gilt beim Testsieger die Urlaubsgarantie: Wird der Urlaub in der ersten Hälfte der Reise, maximal jedoch in den ersten acht Reisetagen abgebrochen, wird der komplette Reisepreis erstattet – bei einem späteren Abbruch die anteiligen Kosten. Urlauber, die in allen Bereichen auf der sicheren Seite sein wollen, können sich zudem für das Komfortpaket entscheiden, dass auch die Auslandskrankenversicherung und eine Gepäckversicherung umfasst.

Manchmal gibt es keine andere Lösung als den Abbruch einer Reise.
Foto: djd/Würzburger Versicherungs-AG/Remains – stock.adobe.com

Wer ist in welchem Fall versichert?

Andrea Scheuermann, Versicherungsexpertin des Testsiegers, empfiehlt vor allem, auf die versicherten Risiken zu achten: „Auch bei Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust, einem Wechsel des Arbeitgebers oder Schäden am persönlichen Eigentum sollte die Versicherung greifen. Daher lohnt es, sich beim Anbieter wirklich genauestens zu informieren.“ Auch die versicherten Risikopersonen sollten zur Situation des Versicherungsnehmers passen. So sollten etwa Angehörige, Lebenspartner und Mitreisende laut „Finanztest“ mitversichert sein. Informiert man sich darüber beispielsweise auf www.travelsecure.de, so fällt auf, dass Rücktritt oder Abbruch dort auch versichert sind, wenn ein Reisender aufgrund einer Erkrankung einer pflegebedürftigen Person, die er daheim versorgt, nicht verreisen kann.

Ein Unfall kann die Reisenden zwingen, die Ferien vorzeitig abzubrechen.
Foto: djd/Würzburger Versicherungs-AG/Christian Platzgummer-Fotolia

Reiserücktritt: Auf die Details achten

(djd). Schon bei der Reisebuchung werden Urlaubern die verschiedensten Reiseversicherungen angeboten. „Finanztest“ (Ausgabe 3/2018) empfiehlt, sich davon nicht unter Druck setzen zu lassen und die Reiseversicherungen getrennt abzuschließen. So kann man die Policen der Anbieter in Ruhe vergleichen und sich etwa gezielt für eine von „Finanztest“ empfohlene und bei mehreren Reisen oft günstigere Jahresversicherung entscheiden, wie sie etwa der Testsieger auf www.travelsecure.de anbietet. Vorsicht ist geboten bei den Reiseversicherungen über Kreditkarten. Man sollte prüfen, ob auch Personen abgesichert sind, die ohne den Karteninhaber reisen. Außerdem müssen meist alle Reisekosten via Kreditkarte gezahlt werden, falls man den Versicherungsschutz nutzen möchte.

Titelbild: Foto: djd/Würzburger Versicherungs-AG/Remains – stock.adobe.com

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