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Bonifatiusschule wird wieder selbstständig

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Die Bonifatiusschule wird wieder selbstständig. Über die neue Schulform können vom 13. bis 15. Mai die Eltern abstimmen


Nachdem der Rat der Stadt Dorsten im November die Auflösung des Schulverbundes mit der Antoniusschule beschlossen hat, wird die Bonifatiusschule an der Pliesterbecker Straße wieder eine eigenständige Grundschule.

Nach diesem Beschluss steht nun zur Entscheidung an, ob die neue Grundschule an der Pliesterbeckerstraße eine

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  • Gemeinschaftsschule

(In Gemeinschaftsschulen werden die Schüler auf der Grundlage christlicher Bildungs- und  Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.)

  • Katholische oder Evangelische Bekenntnisschule

(In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.)

oder

  • Weltanschauungsschule

(In den Weltanschauungsschulen werden die Schüler nach den Grundsätzen ihrer Weltanschauung unterrichtet und erzogen. An Weltanschauungsschulen wird Religionsunterricht nicht erteilt.)

werden soll.

Über diese Frage können die Eltern und Erziehungsberechtigten entscheiden. Sie sind deshalb in der Zeit vom 13. bis zum 15. Mai aufgerufen, darüber abzustimmen.

Abstimmungsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten, die in das Abstimmungsverzeichnis von Amts wegen oder auf Antrag eingetragen sind. Die betroffenen Erziehungsberechtigten haben in den letzten Tagen ein Schreiben der Verwaltung erhalten.

Die Abstimmung findet statt im Rathaus, Halterner Straße 5, Raum 214, 46284 Dorsten

am Montag,       13.05.2019          von 08:00 bis 16:00 Uhr,

am Dienstag,     14.05.2019          von 08:00 bis 18:00 Uhr,

am Mittwoch,   15.05.2019          von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Die Erziehungsberechtigten haben für jedes Kind eine Stimme. Zur Abstimmung ist der Personalausweis vorzulegen und – falls nicht beide Sorgeberechtigten zur Abstimmung kommen können – eine ausgefüllte Vollmacht. Einzelheiten sind im Amtsblatt der Stadt Dorsten Nr. 8 veröffentlicht.

Für eine gewünschte Schulart sind mindestens 50 Stimmen erforderlich. Wird diese Stimmenzahl nicht erreicht, ist kraft Gesetzes eine Gemeinschaftsgrundschule zu errichten.

Das Ergebnis der Abstimmung wird am 15. Mai 2019 ab 16.30 Uhr im Rathaus, Halterner Straße 5, Raum 214, öffentlich festgestellt.

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