Update – Coronaschutzverordnung ab dem 20. Juni 2020
Die neue Coronaschutz-Verordnung des Landes erlaubt ab heute (Samstag) auch wieder Abi-Partys.
Allerdings müssen die Eltern müssen aber zuhause bleiben. Darüber hinaus müssen die Feiern spätestens zwei Tage vorher bei den Gesundheitsbehörden angemeldet werden. Bei einem regionalen Corona-Ausbruch können die Partys auch verboten werden.
Erlaubt sind laut der neuen Schutzverordnung ausschließlich interne und jeweils einmalige selbst organisierte Feste von Schulabgangsklassen oder -jahrgängen außerhalb von Schulanlagen und Schulgebäuden.
Hierbei sichergestellt sein muss, dass nur die jeweiligen Schüler der Klasse oder des Jahrgangs kommen. Bislang waren nur Feiern mit bis zu 50 Personen erlaubt. Die meisten Abi-Jahrgänge sind jedoch größer, weshalb der Passus jetzt ergänzt wurde.
Weiterhin untersagt sind Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020