Der Frühling steht in den Startlöchern. Zahlreiche Bänke locken in und um Dorsten zum Verweilen ein.
Erst kürzlich jedoch wurde in den sozialen Netzwerken darüber diskutiert, ob dies überhaupt erlaubt sei?
Laut der neuen Coronaschutzverordnung vom 8. März wurde die Kontaktbeschränkung gelockert. Das bedeutet:
Treffen im öffentlichen Raum sind neben den bisher schon zulässigen Konstellationen nunmehr auch mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.

Dies bestätigte auf Anfrage der Redaktion auch der Pressesprecher der Stadt Dorsten Christoph Winckel. „Wir freuen uns, wenn die Menschen unsere aufgestellten Bänke in der Stadt nutzen“. Allerdings verweist Winckel dabei auch auf die Coronaschutzverordnung vom 8. März.




























