Streifengänge finden in der kommenden Woche in der Altstadt und in Lembeck statt. Darüber hinaus werden weitere Ordnungswidrigkeiten bei den Hunderunden kontrolliert
Ordnungsdienst auf Hunde-Runde. In der kommenden Woche (26.12.2022 – 1.1.2023) werden die Ordnungshüter die Spazierwege in der Altstadt und in Wulfen in den Blick nehmen.
Um dem Dauerärgernis Hundekot zu begegnen, macht der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) an zwei Tagen in der Woche in jeweils zwei Stadtteilen Streifengänge speziell zu diesem Thema.
Wer Hundekot nicht beseitigt, zahlt mindestens 100 Euro Bußgeld. 400 Euro für scharfkantige, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände
Um dem Dauerärgernis Hundekot zu begegnen, macht der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) an zwei Tagen in der Woche in jeweils zwei Stadtteilen Streifengänge speziell zu diesem Thema.
In der kommenden Woche (29. August bis 4. September) werden die Ordnungshüter die Spazierwege in Lembeck und in der Altstadt in den Blick nehmen.
Kontrolliert werden
- die Pflicht, einen Kotbeutel mitzuführen (25 Euro Bußgeld im Regelfall)
- das Verbot, Hunde auf Spielplätze mitzunehmen (40 bis 90 Euro)
- Liegenlassen von Hundekot (100 Euro Grünanlage, 125 Euro Gehweg, 300 Euro Spielplatz)
Die genannten Bußgelder sind Regelsätze und können bei Uneinsichtigkeit oder Wiederholung auch höher angesetzt werden. Weitere Kontrollen sind natürlich jederzeit im gesamten Stadtgebiet möglich.
Was wird noch kontrolliert?
Nach Einführung der regelmäßigen Kontrollen wurde von Bürgerinnen und Bürgern gelegentlich auf andere Müllproblematiken hingewiesen. Das Ordnungsamt und die Pressestelle erreichten per Mail unter anderem Fotos von weggeworfenen Zigarettenkippen, Masken, Glasscherben und kolossalen Pferdeäpfeln.
Was muss ich bei Verstößen bezahlen?
All dies sind natürlich ebenfalls Ordnungswidrigkeiten und werden bei den Hunderunden mit kontrolliert. Wer erwischt wird bei einer Verunreinigung im öffentlichen Raum zahlt zum Beispiel 100 Euro für eine weggeworfene Kippe, 100 Euro ebenfalls für Kaugummis, Lebensmittelreste und Verpackungen. 400 Euro für scharfkantige, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände.
Wer erwischt wird und der Aufforderung nicht nachkommt, die Verunreinigung zu beseitigen, zahlt dann noch einmal 300 Euro. Alle Zahlen sind Regelsätze aus einem Bußgeldrahmen, die je nach Umständen auch niedriger oder höher ausfallen können.




























