Der Rat der Stadt Dorsten wird am 19. Juni über eine mittel- bis langfristige Strategie zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden und Flüchtlingen beraten und beschließen. Dabei soll entschieden werden, ob diese in Landesunterkünften und/oder in kommunalen Unterkünften im Stadtgebiet Dorsten untergebracht werden.
Verwaltungsempfehlung und Optionen
Die Verwaltung empfiehlt die Option 5, die vorsieht, der Bezirksregierung Münster eine Fläche im Gewerbegebiet Dimker Heide (Flurstück 352) als Ersatzstandort für den Neubau einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) mit maximal 350 Plätzen für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren anzubieten. Die bestehende ZUE Dorsten an der Bochumer Straße würde dann in zwei Stufen ohne Verlängerungsoption auslaufen: Stufe I (100 Plätze in Wohncontainern) bis zum 31.12.2025 und Stufe II (250 Plätze im Gebäude „Altes Petrinum“) bis zum 30.06.2027.
Alternativ könnte der Ausschuss die Option 3 beschließen. Diese sieht vor, der Bezirksregierung ein geeignetes städtisches Grundstück (Flurstück Nr.) anzubieten bzw. aus Privatbesitz zu erwerben oder anzumieten, um dort eine ZUE mit max. 350 Plätzen für max. 10 Jahre zu errichten.
Gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme Geflüchteter
Jede Kommune muss gesetzlich geflüchtete Menschen aufnehmen. Die Anzahl der aufzunehmenden Personen richtet sich nach § 3 Abs. 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG NRW). Die Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht wöchentlich die aktuellen Aufnahmeverpflichtungen.
Derzeit führt die 1:1-Anrechnung der 1210 Plätze in den beiden Landesunterkünften in Dorsten (860 Plätze in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Realschule und 350 Plätze im Alten Petrinum) zu einer Übererfüllung der kommunalen Aufnahmeverpflichtung um 570 Personen.
Auswirkungen einer Schließung im Marienviertel
Falls der Rat der Empfehlung der Verwaltung folgt und die Unterkunft im Marienviertel schließt, würden 860 Plätze aus der Anrechnung herausfallen. Diese Veränderung erfolgt monatlich in 20%-Schritten. Dadurch wäre die Übererfüllung bis Ende September/Anfang Oktober abgebaut. Die Stadt müsste bis zum Jahresende eine Aufnahmeverpflichtung von 250 bis 300 Personen in kommunaler Verantwortung erfüllen.
Weitere Veränderungen bis 2027
Zusätzlich fallen 100 Plätze aus der Anrechnung, wenn die Wohncontainerplätze der ZUE „Altes Petrinum“ zum 31.12.2025 abgebaut werden. Weitere 250 Plätze fallen weg, wenn die Nutzung des Gebäudes „Altes Petrinum“ zum 30.06.2027 endet.
Simulationsrechnungen und Szenarien
Es wurden zwei Szenarien entwickelt, um die Zuweisungszahlen für die nächsten dreieinhalb Jahre zu simulieren:
- Ohne Ersatz-ZUE hätte Dorsten eine Aufnahmeverpflichtung von 640 Personen.
- Mit Ersatz-ZUE wären es 290 Personen.
Die Stadt plant den Neubau von Wohnungen am Hellweg und den Kauf des ehemaligen Perspektive-Hauses, um 80 bis 100 neue kommunale Plätze zu schaffen. Derzeit stehen rund 100 freie Plätze in städtischen Unterkünften zur Verfügung. Sollte die Stadt Dorsten über diese 180 bis 200 Plätze hinaus weitere geflüchtete Menschen aufnehmen müssen, müssten zusätzliche Unterkünfte eingerichtet oder Wohnungen angemietet werden.
Vorteile einer Landesunterkunft auf kommunalem Gebiet
Eine Landesunterkunft bietet mehrere Vorteile:
- 1:1 Anrechnung: Die Unterbringungskapazitäten werden direkt auf die kommunale Aufnahmeverpflichtung angerechnet.
- Entlastung der kommunalen Infrastruktur: Die Landesregierung übernimmt Aufgaben wie die Beschulung und Betreuung von Kindern, Sicherheitsdienstleistungen und medizinische Versorgung.
- Vermeidung von Engpässen: Bei 350 Menschen müssten zwei zusätzliche KiTa-Gruppen und etwa 50 bis 60 Schülerinnen und Schüler untergebracht werden, was ohne Landesunterkunft zu erheblichen Engpässen führen könnte.
- Gleichmäßige Verteilung: Durch eine ZUE kann eine gleichmäßige Verteilung der geflüchteten Personen im Stadtgebiet besser gewährleistet werden.
Kostenberechnung für städtische Unterkünfte
Die Stadt Dorsten bilanzierte und schätzt die Kosten für eine Unterkunft für 100 Personen auf ca. 2.000.000 €. Darin enthalten sind die Herrichtung eines Grundstücks sowie die Beschaffung und Ausstattung von Containern. Die Kosten für den Bau von festen Gebäuden wären mindestens doppelt so hoch. Hinzu kämen jährliche Betriebskosten in Höhe von ca. 100.000 € für die Beauftragung eines externen Dienstleisters.