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Großkontrolle gegen Clankriminalität

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Marl/Dorsten/Herten: Erneute Behördenübergreifende Großkontrolle – Zoll, Steuerfahndung, Kommunen und Polizei setzen Großkontrollen fort.

Am Dienstag (26.11.) gab es erneut eine behördenübergreifende Kontrolle im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Recklinghausen. Der Fokus liegt dabei auf kriminellen Mitgliedern von sogenannten Familienclans, die Straftaten begehen und ganze Straßenzüge für sich beanspruchen.

In einer konzertierten Aktion überprüften Zoll-, Finanzbehörden, Kommunen und Polizei mit einem Großaufgebot Geschäfte, Personen und Fahrzeuge in verschiedenen Städten. Betroffen waren die Städte Marl, Dorsten und Herten.

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Erneute Großkontrolle gegen Clankriminalität Dorsten
Fotos. Polizei

Einsatzkräfte der beteiligten Behörden nahmen insgesamt sechs Objekte ins Visier.

Im Mittelpunkt der Kontrollen stand die Überprüfung von steuerrechtlichen, ordnungsrechtlichen, baurechtlichen, verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Aspekten, Verstöße gegen gaststättenrechtliche Bestimmungen, Steuerverstöße, Jugendschutzverstöße, Verkehrsverstöße und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Polizei konzentrierte sich bei der Aktion auf die Überprüfung von Personen und Fahrzeugen, insbesondere im Umfeld der Objekte. Speziell ausgebildete Polizeibeamte kontrollierten zielgerichtet hochmotorisierte Fahrzeuge und die Insassen.

Mit Beginn der Großkontrollen im Juli 2018 gibt es regelmäßig behördenübergreifende Aktionen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Recklinghausen. Für die Polizei geht es bei diesen Kontrollen in erster Linie um Erkenntnisgewinnung im Hinblick auf kriminelle Clanmitglieder.

Die Bekämpfung der Organisierten- sowie der Banden- und Clankriminalität ist ein strategischer Schwerpunkt der nordrhein-westfälischen Polizei. Der Fokus liegt dabei auf kriminellen Mitgliedern von sogenannten Familienclans, die Straftaten begehen und ganze Straßenzüge für sich beanspruchen.

Shisha-Bars und andere Lokalitäten können eine Kommunikations- und Rückzugsebene für Personen bieten, die aktuell im besonderen Fokus der Polizei stehen.

Ziel der Polizei ist es, eine mögliche Ausbreitung von Organisierter Kriminalität und Verfestigung von kriminellen Strukturen bereits im Ansatz zu bekämpfen. Dazu werden alle rechtlichen Möglichkeiten konsequent ausgenutzt und alle Kräfte der beteiligten Behörden gebündelt, um die „abgeschotteten Bereiche“ zu erhellen“.

Durch die Einrichtung eines „Runden Tisches zur Bekämpfung der Clankriminalität“ können behördenübergreifend Informationen noch zielgerichteter ausgetauscht und Maßnahmen noch effektiver umgesetzt werden.

Die Kontrollergebnisse vom 26.11.:

Maßnahmen der Polizei:

27x Identitätsfeststellung / 2x Beobachtungs- und Feststellungsbericht

Maßnahmen der anderen Behörden:

1x Strafanzeige §266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) 13x Ordnungswidrigkeitenanzeige / Einleitung Bußgeldverfahren (fehlende Hinweiszeichen Nichtraucherbereich, Verstoß Mindestlohngesetz, Verstoß SGB 3)/ 1x Kontrollbericht durch Kreisveterinäramt wegen festgestellter Mängel / 1x Sicherstellung Ausweis durch Ausländeramt (Verdacht illegaler Aufenthalt) / 2x Prüfung Verstoßes wegen nicht ausgezeichneter Ware / 3x Prüfung Verstoß gegen §146b Abgabenordnung.

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