Einheitliche Handyregeln bis Herbst 2025: Schulministerium NRW setzt auf klare, altersgerechte Vorgaben
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sollen bis Herbst 2025 verbindliche und altersgerechte Regeln für die private Handynutzung entwickeln und in ihre Schulordnungen aufnehmen. Das Schulministerium unterstützt diesen Prozess mit Leitlinien und einer beispielhaften Handyordnung. Für Grundschulen und die Primarstufe an Förderschulen empfiehlt das Ministerium, Handys grundsätzlich in der Schultasche zu lassen.
Klare Leitlinien für den Schulalltag
Wie das Ministerium für Schule und Bildung mitteilte, seien die Schulen aufgefordert, schulintern einen Abstimmungsprozess zu starten, der in verbindlichen Regeln zur privaten Handynutzung münden solle. Diese müssten dem Alter der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Schulministerin Dorothee Feller betonte: „Handys sind aus dem Leben junger Menschen nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist es, dass wir an unseren Schulen einen verantwortungsvollen und altersgerechten Umgang damit finden.“
Für die Primarstufe empfiehlt das Ministerium, die private Nutzung von Handys und Smartwatches im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht zu erlauben. Ausnahmen – etwa zur Kommunikation mit Eltern oder bei medizinischer Notwendigkeit – seien möglich.
Unterstützung durch Musterregelungen
Das Ministerium stelle den Schulen zur Orientierung mögliche Regeln sowie eine exemplarische Handyordnung zur Verfügung, hieß es weiter. Diese könnten an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. Viele Schulen hätten bereits Regelungen getroffen und damit positive Erfahrungen gesammelt.

Da Schulformen, Altersgruppen und pädagogische Konzepte unterschiedlich seien, bedürfe es individueller Lösungen. Feller erklärte: „Für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler muss die Schule ein besonderer Schutzraum sein, in dem sie sich ohne Ablenkung auf das Lernen und das gemeinsame Miteinander konzentrieren können.“
Beteiligung aller Schulakteure erwünscht
Empfohlen werde ein partizipativer Ansatz: In Arbeitsgruppen mit Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie gegebenenfalls Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern sollen bestehende Regelungen überprüft und neue entwickelt werden. Dabei sollen unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Nutzung im Unterricht, auf dem Pausenhof und in Freistunden
- Festlegung von handyfreien Zonen
- Regelungen für den Umgang mit Verstößen
- Kommunikationswege bei Notfällen
Die Ergebnisse sollen anschließend in Lehrerkonferenzen und Versammlungen vorgestellt werden. Die Schulkonferenz treffe die endgültige Entscheidung.
Demokratiebildung und Medienkompetenz im Fokus
Feller hob hervor, dass dieser Prozess nicht nur die Regelung der Handynutzung betreffe, sondern auch ein Beitrag zur Demokratiebildung sei. Schülerinnen und Schüler lernten, Perspektiven zu hinterfragen und Verantwortung für gemeinsame Entscheidungen zu übernehmen.
Zudem fördere der Prozess die Medienkompetenz: „Schülerinnen und Schüler setzen sich kritisch mit der eigenen Handynutzung und ihrem Medienverhalten auseinander“, so Feller. Auch Eltern könnten sich aktiv in die Diskussion einbringen.
Weiterer Austausch geplant
Zum Abschluss erklärte die Ministerin, man werde die Umsetzung beobachten und bei Bedarf nachjustieren. Auch der Austausch mit der Wissenschaft und anderen Bundesländern solle fortgeführt werden: „Klar ist für mich, dass wir das Thema nicht auf die lange Bank schieben dürfen. Deswegen handeln wir jetzt.“