StartGesundheitCovid-19Impfen: Buchung nicht über die Kassenärztlichen Vereinigung

Impfen: Buchung nicht über die Kassenärztlichen Vereinigung

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Berufsgruppen bekommen gesonderte Impftermine-Buchung nicht über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung!!!

Landrat Bodo Klimpel: Wir bitten, das vom Land festgelegte Vorgehen zu beachten.

Immer wieder kommen in diesen Tagen Beschäftigte von Pflegediensten zum Impfzentrum, um sich impfen zu lassen – und müssen dann unverrichteter Dinge wieder umkehren und einen neuen Termin vereinbaren.

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Der Grund dafür: Sie haben den Termin über das Anmelde-Portal der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbart. Darüber werden allerdings derzeit ausschließlich die Termine für Privatpersonen über 80 Jahren gemacht. Diese Personengruppe wird mit dem Impfstoff von BioNtech geimpft, die Menschen unter 65, also der Großteil der Berufstätigen, dürfen aktuell nur mit AstraZeneca geimpft werden.

Wer also einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung bucht, blockiert damit eine Impfdosis und einen Termin, der einer Person über 80 zustünde – ohne am Ende selbst geimpft zu werden. „Wir verstehen, dass Impfberechtigte froh sind, wenn sie einen Termin bekommen können. Doch wir bitten, das vom Land festgelegte Vorgehen zu beachten. Nur so ist sichergestellt, dass die bestellten Impfstoffe auch an die Personen verimpft werden können, denen dieser Impfstoff zusteht“, sagt Landrat Bodo Klimpel.

Kreisverwaltung koordiniert die Termine

Wer zu dem Personenkreis gehört, der aufgrund seiner beruflichen Situation mit höchster Priorität geimpft wird, bekommt ein gesondertes Impfangebot. Dies geschieht in der Regel über den Arbeitgeber, zu dem der Kreis aktiv Kontakt aufnimmt. Die Termine werden dann über die Kreisverwaltung koordiniert und die entsprechende Impfmenge AstraZeneca angefordert.

Das Land hat per Erlass am 1. März angeordnet, dass ab dem 8. März „auch den in Kindertagespflegestätten, heilpädagogischen Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen, der Kindertagespflege und in Einrichtungen der Jugendhilfe tätigen Personen Impfangebote zu unterbreiten“ sind.

Mit dem Erlass ist dem Kreis auch zusätzlicher Impfstoff für die Impfung dieser Personengruppe angekündigt worden.
Die konkrete Vorgehensweise wird derzeit noch abgestimmt. Sobald feststeht, wie diese neu hinzu gekommenen Personengruppen ins laufende Verfahren eingebunden werden, wird es dazu eine gesonderte Information geben.

Kontakt

Auch für diese Personen ist es nicht zulässig, Impftermine über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung zu machen. Wer aufgrund einer beruflichen Impfung versehentlich einen Impftermin über das KV-Portal vereinbart hat, wird gebeten, diesen Termin – wie in der Bestätigungsmail beschrieben – zu stornieren und sich per Mail an [email protected] zu wenden. Auf diesem Weg besteht die Möglichkeit, einen Ersatztermin zu vereinbaren.

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