Sie fliegen umher, summen und brummen – und kommen uns Menschen manchmal unangenehm nahe. Es ist nicht verwunderlich, dass sich viele Menschen durch Wespen, Hornissen und Artgenossen bedroht fühlen.
Allerdings ist die Angst oft unbegründet, wie die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen erklärt. Darüber hinaus betonen sie, dass Nester dieser Tiere nur in Ausnahmefällen entfernt werden sollten.
„Jährlich erreichen uns viele Bürgeranfragen zu diesem Thema“, sagt Silke Nutzenberger von der Unteren Naturschutzbehörde. „Wir stellen fest, dass viele Menschen schon allein durch die Anwesenheit dieser Insekten in Panik geraten, obwohl Bienen, Hummeln, Hornissen und Wespen viel weniger schädlich sind, als ihr Ruf vermuten lässt. Sie sind auch nützlich, da sie Pflanzen im Garten bestäuben oder Schädlinge beseitigen, wie Blattläuse.“

Von Nestern fernhalten
Sie erklärt weiter, dass die Angst vor diesen Insekten meist unbegründet sei. Die Nützlinge seien nur dann aggressiv, wenn sie gestört oder provoziert würden, und sich zu wehren versuchten. „Deshalb sollte man sich von Nestern fernhalten, die Hauptflugroute der Insekten meiden und niemals versuchen, sie zu schlagen oder zu erschlagen“, sagt Nutzenberger. Für das Eigenheim selbst sind Fliegengitter und Netze eine gute Möglichkeit, sich zu schützen.
Ungerechtfertigte Ausrottung verboten
Die unnötige Ausrottung dieser Tiere, beispielsweise weil sie als bedrohlich oder lästig empfunden werden, ist in Deutschland verboten. Maßnahmen gegen die Lebewesen dürfen nur in Betracht gezogen werden, wenn tatsächlich Gefahren oder Bedrohungen vorliegen, die mit angemessenen Schutzmaßnahmen nicht abgewendet werden können. Es wird zwischen besonders geschützten Arten und nicht geschützten Arten unterschieden.

Wenn die Gefahr beispielsweise von einer nicht geschützten Art wie Wespen ausgeht, können sachkundige Einzelpersonen oder Unternehmen sofort und ohne Genehmigung handeln. Aber auch in diesen Fällen muss es einen guten Grund für die Ausrottung geben. Im Idealfall sollten diese Arten an Ort und Stelle belassen oder zumindest umgesiedelt werden.
Qualifizierte Prüfung
Sind besonders geschützte Arten wie Hornissen, Wildbienen oder Hummeln betroffen, muss nach einer qualifizierten Prüfung der erforderlichen Maßnahmen ein Genehmigungsantrag bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen gestellt werden. Weitere Informationen und das entsprechende Antragsformular finden Sie im Internet unter www.kreis-re.de/wespennest .
„Im Herbst werden die Nester übrigens von den Tieren verlassen, sodass die Unannehmlichkeiten ein Ende haben“, erklärt Nutzenberger. Im kommenden Frühjahr bilden die Lebewesen oft andernorts neue Lebensgemeinschaften und tragen erneut zur Schädlingsbeseitigung und vor allem zur Bestäubung von Blütenpflanzen bei.