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Kürzere Quarantäne-Zeiten

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Neuer Erlass des Landes macht die Umsetzung möglich

Ab sofort gelten verkürzte Quarantänezeiten in NRW – sowohl für diejenigen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, als auch für Kontaktpersonen. Möglich macht dies ein neuer Erlass des Gesundheitsministeriums mit einer Übergangsregelung. Sie gilt bis die neue Test- und Quarantäneverordnung veröffentlicht wird. Das ist für die kommende Woche angekündigt.

Kürzere Quarantäne für infizierte Personen

Die Quarantäne wird für Personen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, von 14 auf zehn Tage herabgesetzt. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich nach sieben Tagen freitesten zu lassen, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist: Wer ein negatives Testergebnis eines PCR- oder zertifizierten Schnelltests von einer zugelassenen Teststelle hat, darf die Quarantäne beenden.

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Neue Quarantäne-Regelungen für Kontaktpersonen

Auch für Kontaktpersonen endet die Quarantäne grundsätzlich nach zehn Tagen. Eine Freitestung ist am siebten Tag der Quarantäne durch ein negatives PCR- oder Schnelltestergebnis möglich.

Wer in den zurückliegenden drei Monaten geboostert, zum zweiten Mal geimpft worden oder in dieser Zeit genesen ist, muss als Kontaktperson ab sofort unabhängig von der Virusvariante (Omikron) nicht mehr in Quarantäne.

Sonderreglungen für Schulen und Kitas

Eine Sonderregelung gibt es für Kinder und Jugendliche, die vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen festgelegt worden sind. Wer eine Schule oder Kita besucht und deshalb regelmäßig getestet wird, kann sich als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen freitesten.

Alle Regelung gelten ab sofort und auch für diejenigen, die sich in den zurückliegenden Tagen infiziert haben oder als Kontaktpersonen in Quarantäne mussten. Da die Teams aus dem Gesundheitsamt nicht alle betroffenen Personen kurzfristig anrufen können, genügt es, wenn Betroffene entsprechend der beschriebenen Vorgaben ihr negatives Testergebnis an [email protected] senden.

Die Quarantäne endet dann automatisch. Als „Tag 1“ der Quarantäne zählt der erste Tag nach der Testdurchführung bei Infizierten und bei Haushaltsangehörigen. Bei Kontaktpersonen ist es der erste Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person.

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