StartAllgemeinLabor-Überlastung zwingt Grundschulen zum Schnelltest

Labor-Überlastung zwingt Grundschulen zum Schnelltest

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Die Omikron-Welle hat das Land im Griff. Schon jetzt sind die Labore sind mit der Auswertung von PCR-Tests völlig überlastet. Daher sollen in den Grundschulen jetzt PCR-Tests eingespart werden. Das beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz am Montag.

Die Einsparung ist deswegen kritisch, weil die PCR-Tests als „Goldstandard“ unter den Nachweismöglichkeiten gelten. Bei der sogenannten Polymerase-Kettenreaktion (polymerase chain reaction, PCR) wird Erbmaterial des Virus vervielfältigt. So kann man sicher Viren nachweisen, auch wenn erst wenige Erreger vorhanden sind (mehr dazu hier). 

Das bisherige Testverfahren funktioniert nicht mehr

Bisher wurden an Grund- und Förderschulen pro Woche zwei Pooltests mit sogenannten Lolli-Tests durchgeführt. Dieser von allen Kindern gesammelte „Pool“ wurde im Labor mit der PCR-Methode überprüft. Wenn hier eine Infektion festgestellt wurde, nahmen sich die Labormitarbeiter die ebenfalls gesammelten Einzeltests vor. So konnte im Idealfall schon am Vorabend des nächsten Schultages herausgefunden werden, welche Kinder infiziert sind und in Quarantäne müssen.

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Das Verfahren hatte aber schon in der vergangenen Woche nicht mehr funktioniert. Die Labore waren so überlastet, dass die Zeitpläne nicht mehr eingehalten werden konnten. Zuletzt zeigte jeder fünfte Pooltest mindestens eine Infektion an, so dass immer mehr Einzeltests untersucht werden mussten.

Vorrang für medizinisches Personal und Risikogruppen

Das führte dazu, dass auch notwendige PCR-Tests von medizinischem Personal und sogenannten Risikogruppen nicht mehr schnell genug ausgewertet wurden. Diese sollen aber nun vorgezogen, also priorisiert werden. „Im Hinblick auf diese Priorisierungsentscheidung von Bund und Ländern ist somit eine kurzfristige Anpassung des „Lolli“-PCR-Testregimes erforderlich, da dies erhebliche Testkapazitäten von mehr als 400.000 PCR-Tests (Pool- sowie Einzeltestungen) pro Woche bindet“, heißt es daher aus dem NRW-Gesundheitsministerium.

So soll es künftig an den Grundschulen laufen

Die Klassen sollen nach der Anpassung wie gewohnt Pooltests durchführen, die dann mit dem PCR-Verfahren überprüft werden. Stellt sich dabei heraus, dass die Sammlung eine Infektion enthält, gibt es aber keine Einzeltests mehr im Labor.

Statt dessen wird die Schule informiert, dass eine Infektion vorliegt. Die Kinder kommen trotzdem erst einmal alle zur Schule. Hier führen sie dann im Klassenverbund Schnelltests durch. Eltern, die diese Versammlung vermeiden wollen, können mit ihrem Kind vor der Schule auch zu einer Teststelle fahren und einen Bürgertest machen.

Die Kinder, deren Test positiv ist, sollen sich dann umgehend nach Hause begeben und müssen in Quarantäne. Alle anderen Kinder können dann normal in den Unterricht gehen, wenn ihr Schnelltest negativ war. Die weitaus geringere Zuverlässigkeit der Schnelltests gegenüber den PCR-Tests wird dabei in Kauf genommen.

Die Grundschulen setzen jetzt vermehrt auf Selbsttests. (Symbolbild)

Das gilt künftig an Förderschulen

An den Förderschulen ändert sich nichts. Weiterhin werden sowohl Pool- als auch Einzeltests im Labor mit der PCR-Methode ausgewertet. „Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe“, heißt es aus dem NRW-Gesundheitsministerium. „Darüber hinaus ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.“

Wann tritt die Regel in Kraft?

Es gibt bisher (Stand 26. Januar) kein genaues Startdatum. Aus dem Ministerium heißt es lediglich: „Die notwendigen rechtlichen Anpassungen der Corona-Test/Quarantäneverordnung werden kurzfristig durch die Landesregierung vorgenommen.“ Man versichere aber, dass die Grundschulen genug Schnelltests zur Verfügung gestellt bekommen.

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