In Dorsten steht das Osterwochenende vor der Tür – und mit ihm auch die traditionellen Osterfeuer. Bisher sind beim Ordnungs- und Rechtsamt der Stadt bereits über ein Dutzend Brauchtumsfeuer angemeldet worden. Wer noch ein Osterfeuer im Stadtgebiet veranstalten möchte, hat dafür nur noch bis Montag, 14. April, Gelegenheit.
Ordnungsamtsleiter Christoph Fortmann erinnert daran, dass Osterfeuer keine Müllverbrennungsaktionen sein dürfen: „Osterfeuer sollen nicht zur Qual für Nachbarn werden. Leider nutzen einige die Gelegenheit, um sich illegaler Abfälle zu entledigen – das ist strikt verboten.“
Nur pflanzliche, trockene Materialien wie Strauchschnitt, Äste oder unbehandeltes Holz sind erlaubt. Müll, behandelte Hölzer oder andere Abfälle dürfen keinesfalls verbrannt werden.
Wichtige Voraussetzungen für Brauchtumsfeuer
- Veranstalter müssen Vereine, Kirchengemeinden oder ähnliche Organisationen sein.
- Die Veranstaltung muss öffentlich zugänglich und in zeitlicher Nähe zum Osterfest stattfinden.
- Das Feuer darf eine Grundfläche von 5×5 Metern und ein Volumen von 50 m³ nicht überschreiten.
- Das Brennmaterial sollte erst kurz vor dem Termin gesammelt und am Tag der Veranstaltung noch einmal umgeschichtet werden, um Tiere zu schützen.
- Beim Entzünden darf nur geeignetes Material wie Papier oder Reisig verwendet werden – keine Brandbeschleuniger oder belastende Stoffe.
- Während des Feuers ist eine ständige Aufsicht durch eine volljährige Person Pflicht, bis Glut und Flammen vollständig erloschen sind.
- Bei starkem Wind ist das Feuer sofort zu löschen.
Die Anmeldung ist mit dem entsprechenden Formular möglich, das auf der städtischen Webseite unter www.dorsten.de (Stichwort „Osterfeuer“) abrufbar ist. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann per Post, Fax oder E-Mail an das Ordnungsamt gesendet werden. Eine Verwaltungsgebühr fällt nicht an.
Für Rückfragen stehen das Ordnungsamt (Tel. 02362 / 66 3765) sowie die Umweltabteilung (Tel. 02362 / 66 3523) zur Verfügung. Wer Musik oder Alkoholausschank bei seiner Veranstaltung plant, benötigt zusätzlich eine Sondergenehmigung.