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Neues Parkverbot auf einem Teil der Katharinenstraße

Veröffentlicht am

Presseanfrage dokumentiert verkehrsgefährdend enges Parkverhalten

Dorsten (pd). Die Stadt Dorsten hat kurzfristig ein Park- und Halteverbot an der Katharinenstraße im Abschnitt zwischen Alter Postweg und Agathastraße angeordnet

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Das Parkverbot gilt auf der Südseite zum Parkgelände hin. Die Schilder wurden am Mittwoch (09.10.2019) aufgestellt. Ab der kommenden Woche werden Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst erfolgen.

Auslöser war eine Presseanfrage

Akuter Auslöser für die Anordnung ist eine Presseanfrage, die ein verkehrsgefährdend enges Parken dokumentiert. Auf Fotos ist zu sehen, dass Fahrzeuge die Straße hier so einengen, dass ein Leiter- oder Gerätewagen der Feuerwehr hier nicht ohne Schäden an anderen Fahrzeugen durchfahren könnte.

Eine umgehende Überprüfung vor Ort hat diese Beobachtung bestätigt. Der historisch enge Straßenabschnitt war im Frühjahr bereits in den Blick der Verwaltung geraten.

Rechtslage ist uneinheitlich

Die Parksituation hatte sich verändert, nachdem von der Polizei Verwarnungen ausgestellt wurden für Fahrzeuge, die mit zwei Rädern auf den Gehwegen geparkt hatten.

Die Rechtslage dazu ist uneinheitlich: Anders als die Polizei folgt die Stadt Dorsten ihrem Ermessen, Fahrzeughalter nicht zu verwarnen, wenn auf dem Gehweg eine Restbreite verbleibt, die z.B. für Kinderwagen oder Rollstühle augenscheinlich ausreichend ist.

Enorm hoher Parkdruck

Beschwerden über das Parken mit zwei Reifen auf den Gehwegen gab es in diesem Bereich nicht, insofern auch keinen zwingenden Anlass für entsprechende Kontrollen. Die Stadt hatte dabei auch berücksichtigt, dass es in der Altbebauung kaum private Stellplätze und in diesem stadtnahen Bereich einen enorm hohen Parkdruck gibt.

Nach Straßenverkehrsordnung ist das Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg allerdings unzulässig, die von der Polizei ausgestellten Verwarnungen waren vollkommen rechtmäßig.

Prüffahrten der Feuerwehr

Im Ergebnis parkten die Fahrzeuge nun beidseitig vollständig auf der Fahrbahn, so dass es zu der Verengung der Restbreite kam.

Im Mai hatte die Feuerwehr zwei Prüffahrten mit der Drehleiter
absolviert. Die Ergebnisse waren jeweils akzeptabel. Weitere Beschwerden oder Hinweise hatte es danach bis zur aktuellen Presseanfrage nicht gegeben.

Kein „halbhüftiges“ Parken

Aufgrund der akuten Parkplatznot in diesem Bereich hat die Stadt darum von eingreifenden Maßnahmen abgesehen. Der von Anliegern vorgetragene Wunsch, das „halbhüftige“ Parken in diesem Bereich zu legalisieren, kann leider nicht umgesetzt werden:

Dafür müssten Pkw mit halber Fahrzeugbreite (= 1,10 Meter) auf dem Gehweg stehen und zugleich mindestens noch 1,30 Meter restliche Gehwegbreite verbleiben. Diese Werte sind mit den örtlichen Gegebenheiten in der historisch engen Bebauung an einer schmalen Straße nicht zu erzielen.

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