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Teilnahmebedingungen für das Facebook Gewinnspiel Kinder-Atlantisgutscheine

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1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter 

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Dorsten-Online.de Facebook-Seite (@dorstenonline). 

(2) Veranstalter des Gewinnspiels sind die Heimatmedien GmbH, Fürst-Leopold-Platz 1, 46284 Dorsten. 

(3) Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen. 

(4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram, es wird weder von Instagram gesponsert, unterstützt noch organisiert. 

2. Teilnahme Instagram Dorsten-Online 

(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. 

(3) Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie das Gewinnspiel-Posting liken („Gefällt-mir“ klicken) und diese Bewertung jedenfalls bis zur Auswahl der Gewinner belassen. 
 
(4) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die der Facebook-Seite (@dorstenonline) auf Facebook ein „Gefällt mir“ gegeben haben. 

(5) Voraussetzung ist ferner, den Beitrag des Gewinnspiels zu kommentieren. 

(6) Darüber hinaus sind Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel alle, die dem Whatsapp-Kanal von Dorsten-Online.de folgen. 

(7) Die Teilnahme ist vom 01.12.2023 bis zum 03.12.2023 – 14.00 Uhr möglich. Der Gewinn berechtigt den Eintritt zum Atlantis Dorsten (Kinder bis einschließlich 16 Jahren) 

3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung 

(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen wir insgesamt 1×2 Kindergutschein im Atlantis Dorsten. 

(2) Die Gewinner werden innerhalb von 1 Stunde nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden per Instagram-Nachricht aufgefordert, eine E-Mail an eine dort angegebene E-Mail-Adresse zu senden, in der die persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden.  

(3) Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist keine E-Mail bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen. 

(3) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich. 

(4) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden. 

(5) Sofern Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen. 

4. Nutzungsrechtseinräumung 

(1) Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinner ein, dass wir seinen Namen zu Werbezwecken verwenden dürfen. 

5. Haftung und Freistellung 

(1) Sofern der Teilnehmer Fotos hochlädt, garantiert der Teilnehmer, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. 

(2) Der Teilnehmer stellt uns von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen. 

(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Facebook von jeder Haftung frei. 

6. Ausschluss 

(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen. 

(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden. 

7. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen 

Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren. 

8. Datenschutz 

Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern wir diese selbst verarbeiten. Wir werden die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Wir werden die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht. 

Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung entsprechend, die unter https://dorsten-online.de/dsgvo-2-0/ abrufbar ist. 

9. Schlussbestimmungen 

(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. 

(2) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen. 

Teilnahmebedingungen für das Instagram-Gewinnspiel für Kinder-Atlantisgutscheine 

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1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter 

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Dorsten-Online.de Instagram-Seite (@dorstenonline). 

(2) Veranstalter des Gewinnspiels sind die Heimatmedien GmbH, Fürst-Leopold-Platz 1, 46284 Dorsten. 

(3) Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen. 

(4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram, es wird weder von Instagram gesponsert, unterstützt noch organisiert. 

2. Teilnahme Instagram Dorsten-Online 

(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. 

(3) Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie das Gewinnspiel-Posting liken („Gefällt-mir“ klicken) und diese Bewertung jedenfalls bis zur Auswahl der Gewinner belassen. 
 
(4) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die der Instagram-Seite (@dorstenonline) auf Instagram folgen und bis zur Auswahl der Gewinner weiterhin folgen. 

(5) Voraussetzung ist ferner, den Beitrag des Gewinnspiels zu kommentieren. 

(6) Darüber hinaus sind Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel alle, die dem Whatsapp-Kanal von Dorsten-Online.de folgen. 

3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung 

(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen wir insgesamt 1×2 Karten für ein Kindergutschein im Atlantis Dorsten.

(2) Die Gewinner werden innerhalb von 1 Stunde nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden per Instagram-Nachricht aufgefordert, eine E-Mail an eine dort angegebene E-Mail-Adresse zu senden, in der die persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden.  

(3) Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist keine E-Mail bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen. 

(3) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich. 

(4) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden. 

(5) Sofern Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen. 

4. Nutzungsrechtseinräumung 

(1) Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinner ein, dass wir seinen Namen zu Werbezwecken verwenden dürfen. 

5. Haftung und Freistellung 

(1) Sofern der Teilnehmer Fotos hochlädt, garantiert der Teilnehmer, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. 

(2) Der Teilnehmer stellt uns von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen. 

(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Instagram von jeder Haftung frei. 

6. Ausschluss 

(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen. 

(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden. 

7. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen 

Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren. 

8. Datenschutz 

Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern wir diese selbst verarbeiten. Wir werden die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Wir werden die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht. 

Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung entsprechend, die unter https://dorsten-online.de/dsgvo-2-0/ abrufbar ist. 

9. Schlussbestimmungen 

(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. 

(2) Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen. 

Busse müssen Katharinen- und Nikolausmarkt ausweichen

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Am Donnerstag, 29. November, findet in der Altstadt der Katharinenkrammarkt und am Donnerstag, 6. Dezember, der Nikolauskrammarkt statt.

Sicherheitshinweise für eine besinnliche Weihnachszeit

Feuerwehren Schermbeck und Dorsten geben wichtige Sicherheitshinweise für die Weihnachtszeit

Die Adventszeit ist eine beschauliche Zeit. Es duftet weihnachtlich nach Zimt und Orangen und vielerorts brennen Kerzen, die an den grauen Tagen für helle Stimmung sorgen sollen.

Exhibitionist zeigte sich Zeugen gesucht

Eine 47-jährige Dorstenerin nutzt mit ihrem Vierbeiner die Hundewiese am Dinslakener Stadtbad. Plötzlich steht vor ihr ein Exibitionist. So geschehen am gestrigen Montag Morgen. Die Polizei Dinslaken bittet um Hilfe.

Fitnesstrainer verhindert Saunabrand

Das mutige Eingreifen eines Fitnesstrainers hat am gestrigen Montag einen Brand verhindert. 

Was genau in dem Fitnessstudio an der Gelsenkirchener Straße los war, hat die Polizei Recklinghausen heute in einer Pressemitteilung mitgeteilt:

Diebstahl beim Bogensportclub Dorsten

Nach dem wir bereits gestern über die Einbrüche vom Wochenende berichtet hatten (siehe hier), wurde heute bekannt, dass auch der Bogensportclub Dorsten betroffen ist.

CDU informiert sich über neues Mercaden-Konzept

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Dorsten. Vor nicht einmal drei Jahren öffneten die Mercaden zwischen Altstadt und Kanal erstmalig ihre Pforten.

(pd). Doch die Anfangseuphorie verfolg schnell, zu viele kleine und größere Mängel ließen die Dorstener mit ihrem neuen Einkaufscenter fremdeln.

Gewinnspiel: Handgemachter Adventskranz

Gemeinsam mit Floristik Köster aus Dorsten verlosen wir diesen einzigartigen und handgemachten Adventskranz. Es handelt sich um ein absolutes Unikat und Einzelstück.

LANUV bestätigt Wolfsnachweis in Dorsten

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 Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis im Bereich des Wolfgebietes Schermbeck

(pd). Am 02.11.2018 wurde in Dorsten ein von einem Wolf getötetes Kamerunschaf gefunden. Die Individualisierung des Wolfes ist beim Senckenberg Institut in Bearbeitung.

Wochenend-Bilanz: Unfallfluchten und Einbrüche

Gut zu tun hatten die Beamten der Polizei am vergangenen Wochenende. Allein im Dorstener Stadtgebiet kam es zu zwei Einbrüchen und einem Unfall, bei dem sich die Verursacherin beziehungsweise der Verursacher unerlaubt vom Unfallort entfernte.

Seniorin fällt auf Trickbetrug rein

Recklinghausen (ots) – In Dorsten-Lembeck hat eine Seniorin ihr Erspartes an eine Trickbetrügerin verloren. Die ältere Dame war in der vergangenen Woche mehrfach angerufen worden: Die Frau am Telefon gab sich als Polizeibeamtin aus und gaukelte vor, dass sie mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten würde.

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