Überblick: Zu Jahresbeginn 2022 gibt es wieder zahlreiche Änderungen
Vielen Menschen in Deutschland schwirrt der Kopf von den beinahe täglich wechselnden Corona-Regeln. Andere Vorschriften, die zum 1. Januar 2022 neu in Kraft treten, werden eine längere Haltbarkeit haben. Hier ist ein Überblick:
Rückgabe von Elektro-Altgeräten
Gebrauchte Elektrogeräte wie der alte Rasierer oder das aussortierte Handy können ab dem Jahreswechsel beim Discounter oder im Supermarkt abgeben werden, sofern die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und in dem Geschäft mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkauft werden. „Für Kleingeräte mit einer Länge von bis zu 25 Zentimetern hängt die Rücknahme nicht davon ab, ob die Kunden auch ein neues Gerät kaufen. Größere Geräte wie Fernseher oder Waschmaschinen müssen vom Händler jedoch nur angenommen werden, wenn der Kunde bei ihm ein neues Gerät erwirbt“, erklärt Roland-Partneranwalt Henning Meyersrenken von der Kölner Kanzlei. Auch Onlinehändler müssen künftig Elektroaltgeräte unkompliziert und kostenlos zurücknehmen.
Erweiterung der Pfandpflicht auf alle Einweggetränkeflaschen
Während bisher der Inhalt einer Flasche bestimmte, ob und wie sie recycelt wird, gelten ab Januar einheitliche Regelungen für Kunststoffflaschen. “
Auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Volumen von bis zu drei Litern wird künftig Pfand erhoben. So gilt das Flaschenpfand in Höhe von 25 Cent künftig auch für Säfte, Smoothies, Energydrinks und alkoholische Mischgetränke. Lediglich Milchgetränke werden von dieser Regelung vorerst noch ausgenommen”, erläutert Rechtsanwalt Meyersrenken. Für Getränkedosen gelte eine vollständige Pfandpflicht ohne Ausnahmen. Aber: Alle Getränkeverpackungen, die am 1. Januar schon im Verkehr sind, können noch bis zum 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden.
Plastiktüten werden weiter zurückgedrängt
An Supermarktkassen dürfen ab dem 1. Januar 2022 keine Plastiktüten mehr angeboten werden. Stabile Mehrwegtüten, Taschen für Gefriergut sowie die ultradünnen Plastikbeutel, die man etwa in der Obst- und Gemüseabteilung findet, sind weiterhin erlaubt.
Mehr Geld für Pflegebedürftige
Bewohner von Pflegeheimen erhalten ab dem 1. Januar einen Zuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Dadurch sinkt der Eigenanteil für die reine Pflege deutlich: im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr sogar um 70 Prozent. Für Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, werden die Pflegesachleistungen um 5 Prozent erhöht.
Höhere Preise bei der Post
Ab Januar 2022 werden verschiedene Briefprodukte um jeweils 5 Cent teurer. Die Postkarte kostet ab Januar 70 Cent – das sind sogar 10 Cent mehr als bisher. (djd).