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PVC-Verbot in städtischen Gebäuden prüfen

Veröffentlicht am

Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Dorsten „PVC-Verbot in städtischen Gebäuden prüfen“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gemäß § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Dorsten stellen die CDU-Ratsfraktion Dorsten und die FDP-Ratsfraktion Dorsten gemeinsam den nachstehenden Antrag für die nächste Sitzung des Rates der Stadt Dorsten:

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Der Rat der Stadt Dorsten macht von seinem Rückholrecht Gebrauch und beauftragt die Verwaltung, die Aktualität des Beschlusses aus 1992 zum Verzicht auf Bodenbeläge aus PVC in städtischen Gebäuden zu prüfen.

PVC-haltige Bodenbelege

Dabei könnten aus Sicht des Rates der Stadt Dorsten folgende Rahmenbedingungen zukünftig gelten: a) In Kindertageseinrichtungen sollen weiterhin PVC-haltige Bodenbelege ausgeschlossen bleiben.

b) Es sollen nur in Deutschland produzierte PVC-haltige Bodenbelege beschafft werden können.

c) Ausschreibungen sind unter Beachtung von a) und b) grundsätzlich unabhängig vom Material durchzuführen.

Begründung:

Die Stadt Dorsten ist aktuell eine der wenigen Städte, die (noch) ein Verbot von PVC-haltigen Bodenbelägen in städtischen Gebäuden besitzt. Städte wie Gladbeck, Marl oder Recklinghausen kennen vergleichbare Verbote nicht. Der damalige Gedanke des PVC-Verbotes war u. a. durch die früheren Belastungen der PVCBelege nachvollziehbar. Heute hat sich die Qualität – zumindest von in Deutschlandproduzierten Belägen – erheblich verbessert. Auch die Gefahr der Freisetzung von gesundheitsgefährdenden Stoffen bei einem Brand ist ebenso bei Bodenbelägen ohne PVC-Anteil gegeben und rechtfertigt aus Sicht der Antragssteller keinen generellen Verzicht von PVC-haltigen Bodenbelägen in städtischen Gebäuden.

Kindertageseinrichtungen

Aus Sicht der beiden antragsstellenden Fraktionen soll in städtischen Kindertageseinrichtungen weiterhin das Verlegen von PVC-haltigen Bodenbelägen ausgeschlossen bleiben. Hintergrund ist hier der intensivere und unmittelbare Kontakt der Kinder mit dem Boden, z. B. beim Spielen mit Händen und bei Kleinkindern ggf. mit dem Gesicht bzw. mit Speichel.

Aufgrund der regen Bautätigkeit im privaten, unternehmerischen und öffentlichen Sektor ist aktuell zu beobachten, dass es immer mehr Gewerke bzw. Branchen gibt, bei denen es zu Engpässen bei der Lieferung von Baumaterialien kommt. Eine mögliche Teilaufhebung des PVC-Verbotes könnte daher aus Sicht der Antragssteller zu verbesserten Ausschreibungsbedingungen für die Stadt Dorsten führen.

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