StartLokalesStaatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen die Stadt Dorsten

Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen die Stadt Dorsten

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Umstrittenes Zinsgeschäft: Gemeindeprüfungsamt sieht sich nicht zuständig

Stattdessen sollen Expertisen von Wirtschafts- und Steuerberatern sowie Fachanwälten endgültig Klarheit bringen.

„Forward Zahlerswap“ heißt der Stein des Anstoßes. Vor über zwölf Jahren hat die damalige Stadtspitze dieses umstrittene Zinsgeschäft abgeschlossen (wir berichteten). Starten wird es erst 2033. Laufzeit: 20 Jahre. Ob sich dieses Geschäft zum Millionengrab oder sogar ins Positive entwickelt, ist noch völlig unklar und bleibt Spekulation.

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Strafanzeige sollte Klarheit bringen

Die AfD wollte das Thema als vermeintlichen „Finanzskandal“ hochkochen. Doch vor einer eigens dazu anberaumten Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses hat „Die Fraktion feat. Die Linke“ für Abkühlung gesorgt. Sie stellte Strafanzeige gegen die Stadt Dorsten wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen eine verbindliche Regelung des NRW-Innenministeriums.

Keine ausreichenden Anhaltspunkte

Und die wurde nun von der Staatsanwaltschaft Essen einkassiert. Es wird keine Ermittlungen geben. Grund: Ausreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat liegen nicht vor. Eine Erkenntnis, zu der die Behörde bereits vor fünf Jahren gekommen war. Ebenso wie die Generalstaatsanwaltschaft Hamm, die sich auch schon mit den Vorwürfen befasst hatte.

Aufklärung jetzt durch Expertisen

Doch Bürgermeister Tobias Stockhoff hatte in der besagten Sondersitzung rechtliche Aufklärung und Klarheit versprochen. Selbst aber auch noch nicht bekommen. Das von der Stadt eingeschaltete Gemeindeprüfungsamt sah sich „aus rechtlichen Gründen nicht befugt, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen“.
Und nun? – Will Stockhoff Wirtschafts- und Steuerberatungsunternehmen und Fachanwälte ins Boot holen. Die sollen das umstrittene Finanzgeschäft durchleuchten und Expertisen erstellen. Um diese zu beauftragen, soll in der kommenden Sitzung die Zustimmung des Rates eingeholt werden.

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