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Straßenbaubeiträge – Rat verabschiedet Resolution

Veröffentlicht am

Rat der Stadt Dorsten verabschiedet Resolution an Landesregierung und Landtag

Dorsten (pd). Der Rat der Stadt Dorsten hat am Mittwoch (15.05.2019) eine Resolution „Straßenbaubeiträge gerechter gestalten“ an die Landesregierung verabschiedet.

Der Entwurf wurde in Grundzügen in einem Workshop erarbeitet. Die Resolution wurde verabschiedet mit den Stimmen der CDU, Teilen der Grünen, FDP, UBP und Linken sowie des Bürgermeisters.

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Die Politik erkennt darin an, dass die aktuelle Regelung nach Kommunalem Abgabengesetz (KAG) NRW in Einzelfällen zu persönlichen Härten führt und fordert Landesregierung und Landtag deshalb auf, mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung von Straßenbaubeiträgen zu schaffen.

Die diskutierte Abschaffung der Beiträge wird in der Resolution skeptisch beurteilt. Unter anderem sei die Finanzierung von Straßenerneuerungen aus Steuermitteln ungerecht all jenen gegenüber, die bereits persönliche Ausbaubeiträge bezahlt haben. Befürchtet wird außerdem, dass das Land dauerhaft nicht genug Mittel zur Verfügung stellt.

Verschiedene Möglichkeiten

Die Resolution fordert vielmehr eine Gesetzgebung, die den Kommunen verschiedene Möglichkeiten durch Ortssatzungen einräumt: So soll die Erhebung von Einmalbeiträgen weiterhin möglich bleiben, zugleich aber auch die gesetzliche Voraussetzung geschaffen werden, durch eine örtliche Satzung regelmäßige Zahlungen zu erheben.

Anbei der vollständige Wortlaut der Resolution, die viele weitere Aspekte der komplexen Materie betrachtet.

Straßenbaubeiträge gerechter gestalten

Der Rat der Stadt Dorsten sieht in Nordrhein-Westfalen, dass durch die aktuelle Gesetzeslage, nach der Straßenbaubeiträge in Form von einmaligen Zahlungen nach Fertigstellung der jeweiligen Maß­nahme zu leisten sind.

Hierdurch kommt auf zahlreiche Grundstückseigentümer eine finanzielle Be­lastung zu, auf die sie nicht vorbereitet sind und die immer wieder zu persönlichen Härten führen. Diese Härten sind zum Beispiel:

  • In Einzelfällen die Höhe der Beiträge aufgrund besonderer Situationen
  • Herausforderungen im Hinblick auf die Finanzierung (z. B. Kreditaufnahme) bei lebens­älteren Menschen
  • Doppel- oder Mehrfachbelastung bei Eckgrundstücken
  • Ungleichbehandlung aufgrund hoher Beitragssätze bei Stärkungspaktkommunen

Aus Sicht des Rates der Stadt Dorsten sind die Landesregierung und der Landtag gefordert, eine größere Gerechtigkeit bei der Verteilung der Straßenbaubeiträge zu gewährleisten.

Die aktuell von unterschiedlicher Seite – zum Beispiel durch die SPD-Landtagsfraktion NRW oder den Bund der Steuerzahler – geforderte Umverteilung der Kosten für den Straßenausbau und der daraus leider resultierenden Umverteilung der Kosten zu Lasten aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Land NRW beinhaltet außer für die jeweils aktuell betroffenen Anlieger erhebliche Nachteile bzw. Gefahren für die Allgemeinheit:

  • Doppelbelastung von Anliegern, welche ihre Erschließungs- bzw. Straßenbaubeiträge bereits gezahlt haben
  • Langfristig unzureichende Finanzausstattung durch das Land für die kommunale Straßen­erneuerung
  • Verlagerung der Kosten auf die nachfolgenden Generationen
  • Weiteres Absinken der Investitionsquote für die Straßenerneuerung durch Land und Kommunen
  • Mehrkosten für alle Bürgerinnen und Bürger durch zusätzliche Aufnahme von Krediten durch die Stadt (Verzinsung)
  • Ungebremster Anstieg von Ausbaustandards => ungebremster Anstieg von Ausbau- und Erneuerungskosten
  • Wegfall des Regulativs der Prioritätensetzung beim Ausbau

Die durch diese geplante Umverteilung suggerierte „Schein-Abschaffung“ der Straßenbaubeiträge führt am Ende wie „süßes Gift“ zu erheblichen und langfristigen Nachteilen für die Mehrheit der Bevölkerung. Aus Sicht des Rates der Stadt Dorsten ist es daher vielmehr geboten, auf die aktuell unzweifelhaft erkennbaren Gerechtigkeitslücken bei den Straßenbaubeiträgen wirkliche Antworten zu finden, die am Ende nachhaltig mehr Vorteile als Nachteile bringen.

Sofern die landesgesetzlichen Regelungen in NRW auch in Zukunft eine direkte Beteilung der Anlieger an den Straßenausbaukosten vorsehen, sollte in NRW optional eine Umlage von Straßenerneue­rungskosten auf die Straßenanlieger ermöglicht werden.

So könnten beispielsweise die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Kommunen die bisher nur mögliche einmalige Zahlung im Rahmen der Erschließung oder des Straßenausbaus durch regelmäßige Zahlungen ersetzen können.

Einzelheiten könnte eine vom Ortsgesetzgeber zu erlassene Umlagesatzung für Straßenerneuerungs­kosten regeln. Hierbei sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

  • Es darf keine Erhöhung der durch die Anlieger in Summe zu zahlenden Beiträge geben.
  • Die Zweckbindung der Einnahmen ist sicherzustellen, um so mit den erhobenen Beiträ­gen den langfristigen Erhalt der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten.
  • Zahlungen, die von Anliegern für in der Vergangenheit durchgeführte Erschließungs- und Straßenausbaumaßnahmen bereits geleistet wurden bzw. noch zu leisten sind, sind in angemessener Weise bei der Ermittlung regelmäßiger Zahlungen zu berücksichtigen.
  • Jährliche starke Schwankungen der Umlage müssen vermieden werden.
  • Die Kommunen müssen zur Unterstützung des kommunalen Straßenbaus höhere Anteile der Kfz-Steuer erhalten.

Möglichkeiten zur Ausgestaltung einer Umlage von Kosten der Straßenerneuerung

Eine Variante für eine gerechte und nachhaltige Umlage der Kosten für die Straßenerneuerung könnte die Umstellung auf ein Verfahren mit dauerhaft wiederkehrenden Beiträgen sein. Grundlage für die Ermittlung dieser können, wie bei der Ermittlung der Höhe von Einmalzahlungen, zum einen die umlagefähigen Kostenanteile der einzelnen Straßenbestandteile (Fahrbahn, Rad- und Gehwege, Stellplätze …) sein.

Zum anderen kann die Aufteilung der so ermittelten Kosten auf die Anlieger entsprechend der heutigen Schlüsselung (z. B. umlagefähige Grundstücksfläche, Geschossanzahl …) erfolgen.

Um eine Doppelbelastung derjenigen Grundstückseigentümer zu vermeiden, die bereits Zahlungen geleistet haben oder für Maßnahmen aus der Vergangenheit noch leisten müssen, ist als dritte Rechengröße zur Ermittlung des auf ein Grundstück im jeweiligen Kalenderjahr entfallenden Beitrags der letztmalige Zeitpunkt der Umsetzung umlagefähiger Erschließungs- oder Straßenbau­maßnahmen zu berücksichtigen.

Alternativ könnte ein Beitrag zur Reduzierung von Härten zum Beispiel auch die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für eine Ausgestaltung wiederkehrender Zahlungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren auf Basis des heutigen Abrechnungsverfahrens sein. Die Verzinsung der durch die Kommunen dabei notwendigen Vorfinanzierung müsste sich dabei an den kurzfristigen Finanzie­rungskonditionen orientieren, beispielsweise durch eine Anlehnung an den Basiszins zuzüglich eines angemessenen Aufschlags.

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