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Unfallfluchten in Dorsten

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Zwei Fahrerfluchten beschäftigten die Dorstener Polizei am Mittwoch und Donnerstag (28. und 28. September). Zwei Seat Ibiza wurden dabei beschädigt.

In der letzten Septemberwoche kam es zu zwei Unfallfluchten in Dorsten. Insgesamt entstand laut Polizei ein Schaden von etwa 2000 Euro.

Der erste Unfall ereignete sich auf der Habichtstraße auf der Hardt. Hier wurde am Mittwoch gegen 22.30 Uhr ein schwarzer Seat Ibiza auf der Fahrerseite und am linken Außenspiegel stark beschädigt. An der Unfallstelle konnte blauer Fremdlack festgestellt werden. Weitere Hinweise auf den Unfallverursacher oder dessen Pkw liegen nicht vor. Die Polizei schätzt den entstandenen Schaden auf 1000 Euro.

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Fremdlack bei beiden Unfallfluchten in Dorsten festgestellt

Auch auf dem Swebenring in Wulfen kam es zwischen Mittwochmorgen und Donnerstagmorgen zu einem Unfall mit Fahrerflucht. Ein weißer Seat Ibiza wies danach Schäden am rechten hinteren Kotflügel auf. Die Verkleidung des rechten hinteren Radkastens brach heraus und wies schwarzen Fremdlack auf. Weitere Hinweise auf den Unfallverursacher oder dessen Pkw liegen auch hier nicht vor. Auch hier beträgt der Schaden etwa 1000 Euro.

Verursachern drohen hohe Strafen

Je nach Schadenshöhe drohen nach Unfallfluchten neben einer Geldstrafe mindestens zwei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unter sechs Monaten.

Neben Geldstrafe, Punkten, Fahrverbot oder Führerscheinentzug droht Ärger mit der Versicherung. „Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar zunächst den Schaden des anderen, aber sie holt sich das Geld bis zu einer Höhe von 5000 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro bei zusätzlich festgestelltem Alkoholeinfluss vom Verursacher zurück“, erklärt der ADAC.

Außerdem muss der Unfallflüchtige für seinen Schaden selbst aufkommen. Denn die Kasko-Versicherung streicht meistens die Leistung komplett. Das darf die Versicherung oft auch dann, wenn das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Geldauflage eingestellt wird.

Übrigens kann man auch als Fußgänger oder Radfahrer Unfallflucht begehen, denn die Art der Fortbewegung spielt für den Straftatbestand keine Rolle. Daher sollte man im Schadensfall immer auf den Fahrzeughalter warten oder die Polizei informieren.

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