Bundestagswahl am 24. September 2017 – Wahlhelfer gesucht!
Bei der diesjährigen Bundestagswahl am 24. September sind die insgesamt 47 Dorstener Wahllokale mit ehrenamtlich tätigen Wahlhelfern zu besetzen.
Für diese Tätigkeit werden wieder Bürgerinnen und Bürger gesucht, die zur Bundestagswahl wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik wohnenden Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Meldungen von Erst- und Jungwählern werden ausdrücklich begrüßt. Sie erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 30,- €; dieses wird am Wahltag vom Wahlvorsteher bar ausgezahlt.
Die Wahlvorstände treten am Wahltag um 7.30 Uhr im Wahllokal zusammen und gewährleisten den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl; hierzu gehören u.a. das Führen des Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel und die Auszählung der Stimmen. Die Wahlzeit endet um 18.00 Uhr. Anschließend ist die Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahllokal vorzunehmen.
Grundsätzlich sind die Wahlvorstände so besetzt, dass ein Schichtbetrieb möglich ist, d.h. der eine Teil der „Mannschaft“ sitzt von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Wahllokal, der andere Teil von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Um 7.30 Uhr müssen jedoch zunächst alle Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahllokal erscheinen, um den Wahlraum einzurichten und die Anwesenheitszeiten abzustimmen. Um 18.00 Uhr zur Auszählung müssen ebenfalls wieder alle anwesend sein.
Wer Interesse an einer solchen Tätigkeit hat, wende sich doch bitte einfach schriftlich, telefonisch, persönlich, per E-Mail oder per Fax an die nachstehende Adresse.
Stadt Dorsten – Wahlamt Klaus Ihling Bismarckstr. 5 Raum 10 (ab 28.8.: Rathaus, Raum 213) 46284 Dorsten Tel.: 0 23 62/ 66 33 40 Fax: 0 23 62/ 66 57 55
E-Mail: [email protected]