Am Dienstag, dem 25. Februar 2025, werden die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst durch bundesweite Warnstreiks begleitet, die auch die Stadt Dorsten betreffen. Insbesondere das Bürgerbüro wird an diesem Tag nur einen Notbetrieb aufrechterhalten.
Dies bedeutet, dass ausschließlich dringende Anliegen bearbeitet werden können; telefonische Anfragen werden nicht entgegengenommen. Bereits vereinbarte Termine wurden, sofern möglich, telefonisch oder per E-Mail abgesagt und alternative Termine angeboten. Die Stadtverwaltung informiert darüber hinaus, dass bei kurzfristigen weiteren Einschränkungen städtischer Dienstleistungen entsprechende Informationen zeitnah bereitgestellt werden.
Die Warnstreiks sind Teil der laufenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst, in denen die Gewerkschaft ver.di für die Beschäftigten eine Gehaltserhöhung von acht Prozent, mindestens jedoch 350 Euro mehr pro Monat, fordert. Zudem sollen die Ausbildungsvergütungen um 200 Euro monatlich angehoben und drei zusätzliche freie Tage gewährt werden, um der hohen Arbeitsbelastung entgegenzuwirken. Ein weiteres Anliegen ist die Einführung eines „Meine-Zeit-Kontos“, das den Beschäftigten mehr Zeitsouveränität ermöglichen soll.
Warnstreiks in mehreren Bundesländern
Die Auswirkungen der Warnstreiks sind nicht auf Dorsten beschränkt. In mehreren Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, kommt es zu erheblichen Einschränkungen im Nahverkehr. In Städten wie Bochum, Witten, Herten und Herne ruht der öffentliche Personennahverkehr. Auch in anderen Bundesländern, wie Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, sind Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen vom Streik betroffen, was zu erheblichen Beeinträchtigungen für Pendler führt.
Die Arbeitgeberseite hat bislang kein Angebot vorgelegt, was die Gewerkschaften zu den aktuellen Warnstreiks veranlasst hat. Sollte es in den kommenden Verhandlungsrunden zu keiner Einigung kommen, sind weitere Arbeitskampfmaßnahmen nicht ausgeschlossen.
Bürgerinnen und Bürger in Dorsten werden gebeten, sich auf die genannten Einschränkungen einzustellen und, sofern möglich, ihre Anliegen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Die Stadtverwaltung wird über weitere Entwicklungen und mögliche zusätzliche Beeinträchtigungen zeitnah informieren.