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Werden zukünftig Dorstener Ratssitzungen via Video übertragen?

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Foto archiv: Stadt Dorsten

Mehr Transparenz, mehr Bürgernähe. Übertragung von Ausschuss- und Ratssitzungen per Live-Stream-Video. Mit diesem Thema befasst sich am Mittwoch der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung.

In einer anonymen Umfrage der Verwaltung im März 2022 habe sich laut Mitteilungsvorlage die Mehrheit für eine Videoübertragung von Ratssitzungen mit einer dauerhaften Aufzeichnung ausgesprochen.

Die Stadt Münster überträgt beispielsweise bereits ihre Ratssitzung live, ebenso die Stadt Essen, Marl und Düsseldorf. Hier könnte sich nun die Stadt Dorsten einreihen, und ihre Bürgerinnen und Bürger an ihren Ratssitzungen online, und damit auch die Menschen der Stadt an den demokratischen Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen.

Pandemiebezogen sei im Vorfeld bereits darüber beraten worden, ob die Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen grundsätzlich eingeführt werden solle. Die Hauptsatzung der Stadt Dorsten sieht eine Übertragung bisher nicht vor. Das könnte sich aber ändern, denn darüber soll morgen (Mittwoch) im Haupt- und Finanzausschuss abgestimmt werden.

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Rechtliche Hürden für Städte und Kommunen

Durch die Corona-Krise wurden bereits einige Beschränkungen gelockert. So hat sich unter anderem die Geschäftswelt immer weiter digitalisiert. Für Städte und Kommunen bestehen jedoch rechtliche Hürden, die überwunden werden müssen. Das gilt auch für die Stadt Dorsten, denn Live-Übertragungen ins Internet von Ratssitzungen seien laut Sitzungsvorlage an bestimmte Rahmenbedingungen gebunden. Die Vorgaben sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

So sind die Sitzungen des Rates laut Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit umfasst jedoch nur örtliche Öffentlichkeit, wo unter anderem jedermann ohne Ansehen seiner Person Zutritt zum Sitzungsraum hat.

Eine entsprechende Regelung einer Streaming-Übertragung sieht die GO NRW nicht vor. Allerdings seien Film- und Tonaufnahmen von den Ratsmitgliedern nur zulässig, soweit die Hauptsatzung dies bestimmt.

Eine erste anonyme Meinungsabfrage in der Ratssitzung am 23.03.2022 und einer Nachreichung, hat folgendes ergeben:

  • 25 Stimmen „Ich begrüße grundsätzlich die Videoübertragung von Ratssitzungen mit einer dauerhaften Aufzeichnung. (Live-Stream + Aufzeichnung)
  • 3 Stimmen „Ich begrüße grundsätzlich die Videoübertragung von Ratssitzungen ohne eine dauerhafte Aufzeichnung. (Live-Stream)
  • 6 Stimmen „Ich lehne grundsätzlich die Videoübertragung von Ratssitzungen ab. (Kein Live-Stream)
  • 9 Stimmen „Ich begrüße die Videoübertragung von Ratssitzungen nur für registrierte Benutzer inkl. Wasserzeichen. (Live-Stream)

In einer anschließenden Sitzung der Fraktionsvorsitzenden am 07.06.2022 habe Einigkeit darüber bestanden, dass nunmehr der Beschluss über die Anschaffung und Durchführung der Übertragung und Aufzeichnung zunächst in Ratssitzungen sowie in Ausnahmefällen von ausgewählten Ausschusssitzungen bei bedeutsamen Themenerfolgen solle.

Ausgewählte Gremiensitzungen

Das könnte bedeuten, falls der Beschlussvorschlag angenommen wird, dass zunächst nur die Sitzungen des Rates und ausgewählte Gremiensitzungen übertragen werden. Aufnahmeort sei ausschließlich der große Sitzungssaal im Rathaus (Ratssaal).

Land NRW prüft aktuell eine Software für die Stadt Dorsten, welche neben der digitalen Sitzungsdurchführung von Nicht-Pflichtausschüssen auch die Teilnahme von Zuschauerinnen ermöglichen soll. Über eine Anmeldepflicht sowie ein Wasserzeichen werde laut Sitzungsvorlage nachgedacht.

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