Gemäß der so genannten „EU-Whistleblower-Richtlinie“ hat die Stadt Dorsten eine Möglichkeit geschaffen, anonym und geschützt Hinweise zu möglichen Fehlverhalten innerhalb der Stadtverwaltung zu geben.
Nachdem die EU in den vergangenen Jahren erkannt hatte, dass ein Schutz von Hinweisgebern zu mehr Informationen und größerer Transparenz führt, hat sie die EU-Whistleblower-Richtlinien erlassen. Darin sind die Mitgliedsländer aufgefordert, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland gibt es hierzu den Entwurf des „Hinweisgeberschutzgesetzes“. Dieses soll nach jetzigem Stand im Januar 2023 verabschiedet werden und drei Monate später in Kraft treten.
Hinweise gegen Korruption oder andere Straftaten
Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dabei Personen, die in ihrem beruflichen oder vorberuflichen Umfeld Kenntnisse von rechtswidrigen oder missbräuchlichen Verstößen erhalten. Sie können diese Taten nun melden, ohne selbst Repressalien befürchten zu müssen. Solche Verstöße können etwa Korruption, Diebstahl, Betrug, Untreue, Verstöße gegen Vergaberecht, Verstöße gegen Datenschutz, Diskriminierung, Mobbing, oder Belästigung sein.
Zudem soll es die Betroffenen vor ungerechtfertigten Anschuldigungen schützen. Kernstück des Gesetzes ist die Einrichtung von externen und internen Meldestellen. An diese kann sich jede Person nach eigener Wahl wenden.
Anonym und ohne Rückverfolgung
Kommunen und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sind dabei verpflichtet, eine solche interne (und auch extern nutzbare) Meldestelle einzurichten. Dies wird bei der Stadt Dorsten durch einen niederschwelligen Online-Meldeweg sichergestellt (keine Registrierung, keine Rückverfolgbarkeit). Hier bleiben die Hinweisgeber – vor allem Mitarbeitern der Stadtverwaltung selbst, aber z. B. auch Unternehmen oder andere Geschäftspartner der Stadt – anonym. Zudem können sie entscheiden, ob sie den weiteren Ablauf in der Sache verfolgen möchten. Auch elektronische Nachfragen zur weiteren Klärung sind wahlweise möglich.
Erreichbar ist diese Meldemöglichkeiten auf der Homepage der Stadt Dorsten unter diesem Link.
Die Mitteilungen laufen bei der Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung auf, die damit die Rolle der internen Meldestelle wahrnimmt.
Portal nicht für allgemeine Beschwerden gedacht
Ausdrücklich nicht gedacht ist dieses Portal für bürgerschaftliche Hinweise auf Fehlverhalten von Dritten oder allgemeine Beschwerden über Handeln oder Entscheidungen der Stadtverwaltung. Solche Hinweise sind über die anderen Kontaktmöglichkeiten an die Stadt zu richten, im Normalfall auch nicht anonym und unmittelbar an das zuständige Fachamt.