Nachdem der Kreis Wesel eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erlitten hat, darf die Wölfin „Gloria“ zunächst nicht getötet werden. Nun reagiert der Kreis auf dieses Urteil.
In dem Rechtsstreit geht es um eine Einzelfallentscheidung des Kreises Wesel aus dem vergangenen Dezember. In einer sogenannten Allgemeinverfügung wurde der Abschusses der Wölfin „Gloria“ ausnahmsweise genehmigt. Normalerweise unterliegen Wölfe in Deutschland strengen Schutzbestimmungen. Der Kreis Wesel rechtfertigte den Abschuss damit, dass die Wölfin bereits erheblichen Schaden unter Weidetieren verursacht hatte.

Dagegen hatten Umweltverbände erfolgreich geklagt. Ihr Ziel war es, dass das Gericht die Allgemeinverfügung aufhebt. Die Richter schlossen sich den Argumenten der Umweltverbände an und untersagten am 17. Januar den Abschuss.
Gegen diesen Beschluss hat der Kreis Wesel nach Abstimmung mit dem Landesumweltministerium am Montag, 22. Januar 2024, beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Die detaillierte Beschwerde-Begründung wird derzeit in weiterhin enger Abstimmung mit dem Ministerium ausgearbeitet.