Hat sich die Migrationslage in Deutschland und speziell in Düsseldorf nach der Corona-Pandemie verändert? Welche wesentlichen Fälle prägten das Verwaltungsgericht Düsseldorf kürzlich und welche Erwartungen gibt es für das Jahr 2024?
In einer Jahrespressmitteilung hat der Verwaltungsgericht die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
5.760 Asylverfahren im Jahr 2023
Im Jahr 2023 erlebte das Verwaltungsgericht Düsseldorf einen signifikanten Anstieg an Asylverfahren. Während 2022 gut 12.500 Gesamteingänge, davon etwa 4.500 Asylfälle registriert wurden, was 36 % der gesamten Verfahren entsprach, stiegen diese im Jahr 2023 auf fast 42 % der Gesamteingänge. In Zahlen ausgedrückt, gingen beim Gericht über 13.800 Fälle ein, darunter circa 5.760 Asylverfahren, was einem Zuwachs von etwa 28 % gegenüber dem Vorjahr gleichkommt.

Dublin-Verfahren
Das Gericht befasste sich zudem intensiv mit den sogenannten Dublin-Verfahren, deren Anzahl um 2.330 neu eingegangene Fälle stieg. Diese bestehen aus 1.250 Klagen und 1.080 Eilanträgen. Hierbei wird geprüft, ob Deutschland oder ein anderer EU-Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Interessanterweise wurde in Deutschland im Jahr 2023 knapp ein Drittel der gesamten 1,14 Millionen Asylanträge der EU gestellt, was etwa 352.000 Fällen entspricht.
Effizienz und Herausforderungen in der Asylverfahrensbearbeitung
Das Verwaltungsgericht konnte trotz der erhöhten Anzahl an Fällen eine Effizienzsteigerung verzeichnen. Die Gesamtzahl der Erledigungen lag bei etwa 14.200 Verfahren, was einem Zuwachs von 16,3 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im Bereich des Asylrechts wurde die Vorjahreszahl um 23 % übertroffen, was fast 40 % der Gesamterledigungen ausmacht.
Verfahrenslaufzeiten und Erfolgsquoten
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Asylverfahren betrug ca. 10 Monate. Bei den Klageverfahren waren 17,8 % erfolgreich, während 5,4 % teilweise erfolgreich waren. Rund 33,5 % der Klagen wurden abgewiesen. Bei den Eilanträgen waren etwa 31 % ganz oder teilweise erfolgreich.
Unabhängigkeit der Ausreisepflicht von der Verfahrenslänge
Im Jahr 2023 wurde am Verwaltungsgericht Düsseldorf deutlich, dass die Länge eines Klageverfahrens, das parallel zu einem Eilantrag läuft, keinen Einfluss mehr auf die Ausreisepflicht hat. Von den insgesamt eingereichten Asylklagen waren 382 solcher Klagen, was annähernd 10 % ausmacht.
Folge- und Zweitanträge in der Asylverfahrenspraxis
Die Situation bei Folgeanträgen in Deutschland oder Zweitanträgen in anderen EU-Mitgliedstaaten ähnelt der von Erstverfahren. Bei vielen Klagen steht allerdings nicht die Beendigung des Aufenthalts im Vordergrund, sondern die Verbesserung eines bereits gewährten Aufenthaltsstatus. Besonders betroffen waren hierbei die Herkunftsländer Syrien und Afghanistan, aus denen das Gericht im letzten Jahr circa 1.100 Klageeingänge verzeichnete – nahezu 28 % aller Klagen im Asylbereich.
Verhältnis von Asylklagen zur Ausreisepflicht
Mindestens 38 % der Asylklagen stehen nicht in direktem Zusammenhang mit der Ausreisepflicht der betroffenen Ausländer. Diese Diskrepanz offenbart, dass lange Verfahrensdauern bei Verwaltungsgerichten nicht zwangsläufig zu überlangen Asylverfahren oder dem dauerhaften Verbleib von Personen ohne Bleiberecht führen.
Problematik der Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen
Ein zentrales Problem bleibt die Umsetzung der Gerichtsentscheidungen, besonders bei Eilverfahren. Richter am Verwaltungsgericht, die sich mit Asylverfahren von Ausländern aus sicheren Herkunftsstaaten beschäftigen, stellten häufig fest, dass Rückführungen trotz bestehender Ausreisepflicht nicht durchgeführt werden. In mündlichen Verhandlungen erscheinen oft Kläger, die längst ausreisepflichtig sind, da sie sich weiterhin in Deutschland aufhalten.
Ausblick auf Asylverfahren im Jahr 2024
Für das Jahr 2024 zeichnet sich bereits ab, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit einer hohen Zahl an Asylverfahren konfrontiert sein wird. In den ersten drei Monaten des Jahres sind bereits 1.350 Asylstreitigkeiten eingegangen, was auf ein anhaltend hohes Aufkommen solcher Fälle hindeutet.