StartGlosse#129 Glosse von Anke: Erheiternde Kuriosa aus der Geschichte der Wahlen

#129 Glosse von Anke: Erheiternde Kuriosa aus der Geschichte der Wahlen

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Glosse von Anke: Der Alltag ist schon ernst genug. Deswegen serviert die Dorstenerin Anke Klapsing-Reich zum Wochenende eine Portion Heiterkeit.

Wahl-Kuriosa

Endlich – nach kurzer, aber intensiver Wahlkampfzeit dürfen am Sonntag bei der vorgezogenen Bundestagswahl die Kreuzchen gemacht werden. Bei der Abstimmung gibt es – wie es sich für einen ordnungsgemäßen und fairen Ablauf in einer Demokratie gehört – ein genaues Regelwerk. Allerdings habe ich mich heute Morgen beim Anhören einer Radiosendung sehr gewundert, was alles erlaubt ist: Betrunken wählen?

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Auch in Bikini oder Badehose

Kein Grund, das Wahlrecht zu verweigern, solange die angeheiterte Spritdrossel nicht lautstark im Wahllokal randaliert. Auch in Bikini oder Badehose, ja sogar nackig, darf man sich zur Stimmabgabe in die Kabine zurückziehen, denn es gibt nur einen einzigen Dresscode bei der Wahl: Keine Klamotten mit Parteiaufdruck! Auch entsprechende Tattoos müssen abgedeckt werden.

Erheiternde Kuriosa gibt es in der Geschichte der Wahlen mehr als genug: So erregte 1903 in einem Berliner Wahllokal ein Wähler großes Aufsehen, weil er seinen Diener mitbrachte, der ihm beim Einpacken seiner Stimmzettel behilflich sein sollte. Der Mann war ehrlich entrüstet, als man ihm bedeutete, dass er sich als Staatsbürger dieser Pflicht selbst unterziehen müsse.

Ich habe mich entschieden, am Sonntag weder im Bikini noch mit einem Diener im Wahllokal aufzutauchen. Und wem ich meine Erst- und Zweitstimme gebe, weiß ich auch bereits – das verrate ich Euch aber nicht, denn das wäre ein eindeutiger Verstoß gegen die „Quatsch-Nicht-Alles-Raus-Regel“

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