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2 G-Regelung wird von Dorstener gut akzeptiert

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Regenwetter und Corona, keine leichte Situation für Hans Schuster, der trotz der 2 G-Regelung, die ab Samstag bundesweit gilt, dennoch nicht auf den Winterzauber in der Altstadt verzichten möchte.

Ab Samstag gelten laut Coronaschutzverordnung die neuen Regeln – 2 G beim Einlass in Geschäften und Veranstaltungen.

So auch am Samstag, als Hans Schuster mit seinen Patenkindern eine Runde auf der Eisfläche drehte. „Umsatzmäßig sieht es im Vergleich zu 2019 so aus, dass wir rund 50 Prozent locker unter dem Umsatz sind. Durch Corona sind einfach weniger Leute hier und auch Kinder auf dem Eis“, bilanziert jetzt schon der Organisator vom Winterzauber.

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Weniger Besucher auch auf der Eisfläche vom Winterzauber in der Altstadt, wo am Samstag Organisator Hans Schuster mit seinen Patenkindern einige Runden drehte. Foto: Petra Bosse

Kontrollen werden gut akzeptiert

Allerdings lassen sich die Besucher, die dann auch kommen, anstandslos kontrollieren und „es gibt auch kein Gemecker“, fügt Schuster hinzu. Was die Stichproben auf dem Marktplatz in der Hütte oder auf dem Eis anbelange, seien höchsten 0,5 bis 1 Prozent Ungeimpfte da, die nicht am Winterzauber teilnehmen können. „Alle anderen zeigen ihre Nachweise vor, bekommen einen Stempel und können uns ganz normal besuchen“. Darüber hinaus seien alle, die ihre Ausweise vergessen haben, sehr verständnisvoll und wenn wieder gehen müssen, fügt Schuster hinzu. „Das funktioniert zu meinem Erstaunen sehr gut. Wir hatten es schlimmer erwartet, aber es ist wirklich positiv, wie die Menschen damit umgehen“.

Kontrolle in Geschäften

Freundlich seien die Menschen und gehen mit den Kontrollen verständnisvoll um. Das bestätigten zum Beispiel auch einige Mitarbeiter der Geschäfte in der Innenstadt. Hier galten ab Samstag für Kunden ebenfalls die 2 G-Regelungen. Akribisch kontrolliert wurden unter anderem bei Sinn. Ohne Nachweis und Ausweis kam keiner ins Haus. Wie übrigens bei den meisten Geschäften in der Altstadt, die keine Ware zum täglichen Gebrauch verkaufen. Für Ungeimpfte gilt laut Coronaschutzverordnung, dass sie bundesweit ab dem 4. Dezember nur noch in Geschäfte des täglichen Bedarfs einkaufen können.

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