Landrat Bodo Klimpel hat die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Dorsten akzeptiert. Damit muss die Stadt trotz der Haushaltskrise nicht in die Haushaltssicherung. Andere Städte im Kreis haben dieses Glück nicht.
Das Verfahren ist sehr bürokratisch, aber wichtig für die Stadt Dorsten. Landrat Bodo Klimpel hat die vom Rat der Stadt Dorsten beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis genommen. In einer nun übersandten Verfügung heißt es, dass die Haushaltssatzung der Stadt Dorsten lediglich anzeigepflichtig ist. Das ist eine Erleichterung für die Stadtverwaltung, denn so kommt sie um eine Haushaltssicherung herum.
Haushaltssicherung hätte unangenehme Konsequenzen
Die kommunale Haushaltssicherung umfasst eine Reihe von Zwangsmaßnahmen, um die finanzielle Stabilität sicherzustellen und drohende Haushaltsdefizite zu bewältigen. In der Regel wird eine Haushaltssicherung notwendig, wenn eine Kommune mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert ist, die ihre Fähigkeit beeinträchtigen, ihre Aufgaben und Verpflichtungen zu erfüllen. Diese sind fast immer mit rigiden Sparmaßnahmen, Steuererhöhungen und Entlassungen verbunden. Die Stadt kann dann nur noch sehr begrenzt über ihre eigenen Mittel entscheiden.
Stadt kann noch auf Rücklagen zurückgreifen
Dass die Stadt Dorsten anders als die meisten Städte der Region auch in 2024 nicht in die Haushaltssicherung rutscht, führt die Verwaltung auf eine umsichtige Haushaltsführung zurück. So könne die Stadt auf Rücklagen zurückgreifen und ab dem 1. Januar 2024 einen vollziehbaren Haushalt vorweisen.
Haushaltskrise ist noch nicht abgewendet
Vorbei ist die Gefahr aber noch nicht. Mit etlichen Maßnahmen, so die bisherige Planung, sollen die städtischen Rücklagen die Verluste noch bis 2026 abfedern. Bereits 2027 würde die Stadt dann endgültig in die roten Zahlen rutschen.




























