StartAllgemeinKatzenschutzverordnung: Das müssen Katzen-Halter jetzt beachten

Katzenschutzverordnung: Das müssen Katzen-Halter jetzt beachten

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Seit Januar gilt im Kreis Recklinghausen auch für Privathaushalte eine Registrierungs- und Kastrationspflicht für alle Katzen mit Freigang. Wenn Halter sich nicht an die Regeln halten, drohen Strafen.

Wenn streunende Katzen unkontrolliert vermehren, kann dies zu erheblichem Leid und verstärkten Revier- sowie Rangkämpfen führen. Um dieses Risiko zu mindern, hat der Kreis Recklinghausen im Frühjahr des vergangenen Jahres eine Katzenschutzverordnung erlassen. Seit Januar sind alle privaten Halter von Freigängerkatzen dazu verpflichtet, ihre Tiere kastrieren zu lassen und dauerhaft mit einem Mikrochip zu kennzeichnen.

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Dr. Siegfried Gerwert, Leiter des Veterinäramts, erklärt: „Nicht kastrierte Freigängerkatzen können sich unkontrolliert mit wild lebenden Tieren paaren, was zu einer weiteren Vermehrung der Population führen kann. Dies birgt ein erhöhtes Risiko für Krankheiten und Nahrungsmangel bei den Katzen. Eine steigende Anzahl von Tieren kann zudem zu vermehrten Revier- und Rangkämpfen führen.“

Zahl der Streuner soll sinken

Das Ziel der Katzenschutzverordnung des Kreises Recklinghausen ist es, langfristig die Population der streunenden Tiere zu reduzieren. Die Verordnung wurde im letzten Frühjahr verabschiedet, und es gab eine Übergangsfrist von Juli bis Dezember.

Kastrations- und Registrierungspflicht für Katzen

Zusätzlich zur Kastration und Chipkennzeichnung müssen Halter alle Katzen kostenlos beim bundesweiten Register des Tasso e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes, Findefix, registrieren. Dazu sind Mikrochip-Nummer sowie Name und Adresse zu übermitteln. Bei einem Umzug müssen die neuen Kontaktdaten an Tasso oder Findefix gemeldet werden.

Die Verordnung betrifft sowohl männliche als auch weibliche Tiere, und die Kosten für Kastration und Kennzeichnung trägt der Halter selbst. Katzenbesitzer, die ihre Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig vernachlässigen, müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro rechnen.

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