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Flüchtlinge in Dorsten: Stadtrat entscheidet über zukünftige Unterbringung

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Dorsten bereitet sich auf die Aufnahme von weiteren Asylbewerbern und Flüchtlingen vor. Der Stadtrat entscheidet am Mittwoch (15. Juni) über die zukünftige Unterbringung. Fünf mögliche Optionen stehen dabei im Raum.

Heute Abend steht im Dorstener Stadtrat eine wichtige Entscheidung an. Es geht um die mittel- bis langfristige Strategie zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden und Flüchtlingen. Die Verwaltung hat fünf verschiedene Optionen zur Abstimmung vorgelegt, die sich in ihrer Herangehensweise und den damit verbundenen Kosten und Auswirkungen unterscheiden.

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Hintergrund

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes und den Regelungen im Bundes- und Landesrecht ist die Stadt Dorsten verpflichtet, anteilig Flüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen. Dies stellt die Stadt vor große Herausforderungen, da geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen sind. Die Stadtverwaltung hat daher fünf Optionen zur Diskussion gestellt, um diese Verpflichtung zu erfüllen.

Die fünf Optionen im Überblick

Option 1:
Die Stadt Dorsten plant die Schaffung von 350 Plätzen in sieben bis zehn dezentralen, kleineren kommunalen Flüchtlingsunterkünften. Jede dieser Unterkünfte soll 35 bis 50 Plätze bieten. Dabei soll sie entweder aus Wohncontainern bestehen oder nach dem Vorbild der geplanten Unterkunft am Hellweg gestaltet sein, sodass man sie später als Sozialwohnungen nutzen kann. Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich auf 10 bis 20 Millionen Euro, mit laufenden Kosten von etwa 1 Million Euro pro Jahr.

Option 2:
Die Stadt bietet der Bezirksregierung Münster an, die bestehende zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) Dorsten an der Bochumer Straße mit mindestens 250 Plätzen für weitere fünf bis zehn Jahre weiter zu betreiben. Zusätzlich sollen auf städtische Kosten rund 100 Plätze in zwei bis drei kommunalen Unterkünften entstehen. Die Investitionskosten liegen hier zwischen 2 und 5 Millionen Euro, die jährlichen Betriebskosten bei etwa 300.000 Euro.

Option 3:
Die Stadt bietet der Bezirksregierung Münster eine geeignete städtische Fläche oder erwirbt bzw. pachtet eine private Fläche, um dort eine neue ZUE mit maximal 350 Plätzen für zehn Jahre zu errichten. Dies würde die Stadt Dorsten finanziell belasten, allerdings übernimmt das Land die Betriebskosten.

Option 4:
Die Stadt schlägt vor, die Fläche der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Realschule für eine neue ZUE mit maximal 350 Plätzen für zehn Jahre anzubieten. Im Gegenzug würde die bestehende ZUE an der Bochumer Straße in zwei Schritten bis 2027 aufgelöst.

Option 5:
Ähnlich wie Option 4, aber mit dem Unterschied, dass die neue ZUE auf einer Fläche im Gewerbegebiet Dimker Heide entstehen soll. Auch hier würde die bestehende ZUE an der Bochumer Straße schrittweise bis 2027 aufgelöst.

Flüchtlingsunterkunft im Marienviertel im vergangenen Jahr. Foto: Archiv / Borgwardt

Empfehlungen der Verwaltung

Die Stadtverwaltung empfiehlt, entweder Option 5 oder, falls von den Ratsfraktionen alternative Standortvorschläge kommen, Option 3 zu beschließen. Diese Empfehlungen basieren auf der Überlegung, dass eine neue ZUE eine Entlastung für die Stadt darstellen würde, da die Kosten für eine ZUE vollständig vom Land getragen werden und die Integration der Schutzsuchenden durch spezialisierte Betreuungseinrichtungen sichergestellt wird.

Gründe für die Ablehnung bestimmter Optionen

Die Verwaltung lehnt die Optionen 2 und 4 ab, da diese Zusagen gegenüber den Anwohnern in den Quartieren Stadtsfeld und Marienviertel brechen würden. Diese Optionen wurden von der AfD-Ratsfraktion vorgeschlagen, die sich gegen die Errichtung neuer kommunaler Unterkünfte ausgesprochen hatte. Option 1 hingegen basiert auf der Position des SPD-Stadtverbandes Dorsten, der eine dezentrale und menschenwürdige Unterbringung für die Flüchtlinge fordert.

Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen

Die Entscheidung, welche Option verfolgt wird, hat erhebliche soziale und wirtschaftliche Auswirkungen auf Dorsten. Die Unterbringung in kommunalen Unterkünften würde bedeuten, dass die Stadt erhebliche Investitionen tätigen und die laufenden Kosten tragen muss. Eine zentrale Unterbringungseinrichtung hingegen, finanziert durch das Land, könnte die städtischen Finanzen entlasten, bringt jedoch andere Herausforderungen mit sich.

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