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Einzelhandel – Erweiterte Maskenpflicht

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Stadt stellt Unternehmen Aushänge und Plakate als Download zur Verfügung

Dorsten (pd). Die neue Corona-Schutzverordnung erweitert die Maskenpflicht im Umfeld von Läden im Einzelhandel. Damit regelt sie die höchstens zulässige Zahl von Kunden in Geschäften neu. Die Stadt Dorsten stellt Unternehmen jeweils geeignete Plakate zum Download bereit.

Maskenpflicht im und um den Einzelhandel:

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung gilt die Maskenpflicht ab sofort im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften. Ebenso gilt sie auf dem Grundstück der Geschäfte, auf den zum Geschäft gehörenden Parkplätzen sowie auf den Zuwegungen.

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Gemeint sind hier vor allem die Nahversorgungszentren wie auf der Feldmark, in Barkenberg, Rhade, Alt-Wulfen oder auf dem Zechengelände, große Bau- und Spezialmärkte, Möbelhäuser sowie auch einzeln liegende Vollsortimenter und Discounter.

Die Stadt Dorsten appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die Alltagsmasken nicht nur auf den geschäftseigenen Flächen zu tragen, sondern auch auf den Gehwegen in den Ortsteilen, wenn es dort mehrere Geschäfte hintereinander gibt (z.B. Ladenzeilen Hervester Straße in Wulfen, Harsewinkel in Hervest, Bahnhofstraße in Lembeck).

Erste Beigeordnete Nina Laubenthal, Leiterin des Corona-Krisenstabes: „Mit einer Alltagsmaske schützen Sie solidarisch Ihre Mitmenschen! Bitte tragen Sie die Maske darum immer, wenn kein Mindestabstand zu anderen eingehalten werden kann!

Für Geschäftsinhaber stellt die Stadt auf www.dorsten.de ein Plakat als Download zum Ausdrucken zur Verfügung (zu finden unter dem TopThema Corona-Information). Mit dem Plakat werden Kundinnen und Kunden auf die neue Maskenpflicht aufmerksam gemacht.

Zulässige Kundenzahl im Einzelhandel:

Die Grundformel „ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche“ bleibt im Wesentlichen bestehen. Bei sehr großen Geschäftslokalen gilt die Formel 1 Kunde je 10 m² für die ersten 800 Quadratmeter. Darüber hinaus darf je 20 m² ein weiterer Kunde das Geschäft aufsuchen.

In Einkaufszentren, Passagen und ähnlichen Einrichtungen ist die Gesamtfläche aus Verkaufs- und Allgemeinfläche maßgeblich. Dort ist außerdem durch ein Einlassmanagement sicherzustellen, dass im Innenbereich Warteschlangen vermieden werden.

Auf www.dorsten.de (unter dem TopThema Corona-Information) können sich Geschäftsleute einen Aushang herunterladen, wahlweise als pdf zum handschriftlichen Ausfüllen oder als aktives excel-Dokument, das nach dem Eintragen der Quadratmeter automatisch die zulässige Kundenzahl berechnet.

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