StartAllgemeinKatzenschutzverordnung: Das müssen Katzen-Halter jetzt beachten

Katzenschutzverordnung: Das müssen Katzen-Halter jetzt beachten

Veröffentlicht am

Seit Januar gilt im Kreis Recklinghausen auch für Privathaushalte eine Registrierungs- und Kastrationspflicht für alle Katzen mit Freigang. Wenn Halter sich nicht an die Regeln halten, drohen Strafen.

Wenn streunende Katzen unkontrolliert vermehren, kann dies zu erheblichem Leid und verstärkten Revier- sowie Rangkämpfen führen. Um dieses Risiko zu mindern, hat der Kreis Recklinghausen im Frühjahr des vergangenen Jahres eine Katzenschutzverordnung erlassen. Seit Januar sind alle privaten Halter von Freigängerkatzen dazu verpflichtet, ihre Tiere kastrieren zu lassen und dauerhaft mit einem Mikrochip zu kennzeichnen.

Anzeige
Anzeige zum Freizeitspezial 2026 auf Dorsten-Online

Dr. Siegfried Gerwert, Leiter des Veterinäramts, erklärt: „Nicht kastrierte Freigängerkatzen können sich unkontrolliert mit wild lebenden Tieren paaren, was zu einer weiteren Vermehrung der Population führen kann. Dies birgt ein erhöhtes Risiko für Krankheiten und Nahrungsmangel bei den Katzen. Eine steigende Anzahl von Tieren kann zudem zu vermehrten Revier- und Rangkämpfen führen.“

Zahl der Streuner soll sinken

Das Ziel der Katzenschutzverordnung des Kreises Recklinghausen ist es, langfristig die Population der streunenden Tiere zu reduzieren. Die Verordnung wurde im letzten Frühjahr verabschiedet, und es gab eine Übergangsfrist von Juli bis Dezember.

Kastrations- und Registrierungspflicht für Katzen

Zusätzlich zur Kastration und Chipkennzeichnung müssen Halter alle Katzen kostenlos beim bundesweiten Register des Tasso e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes, Findefix, registrieren. Dazu sind Mikrochip-Nummer sowie Name und Adresse zu übermitteln. Bei einem Umzug müssen die neuen Kontaktdaten an Tasso oder Findefix gemeldet werden.

Die Verordnung betrifft sowohl männliche als auch weibliche Tiere, und die Kosten für Kastration und Kennzeichnung trägt der Halter selbst. Katzenbesitzer, die ihre Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig vernachlässigen, müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Neuer WhatsApp-Kanal

Abonnieren Sie unseren WhatsApp-Kanal unter https://bit.ly/dorstenonline für aktuelle Infos. Wir bieten lokale Nachrichten, Event-Infos, Polizeimeldungen und mehr.

NEUSTE ARTIKEL

T.D.R. Schermbeck Rhade löst Formationsgemeinschaft auf

Die Formationsgemeinschaft T.D.R. Schermbeck Rhade wird aufgelöst. Wie der Tanzclub Grün-Weiß Schermbeck mitteilt, endet damit nach fünf Jahren die Zusammenarbeit mit der Tanzsportabteilung des SSV...

Für körperbehinderten Freund: Zwei Brüder radeln durch Europa

Seit über 17 Jahren sind Leo und Thomas mit Maceo befreundet. Sie gingen zusammen in den Kindergarten, wuchsen gemeinsam auf und wurden Freunde fürs Leben....

Mit Geschichten Kindern den Weg zum Lesen öffnen: Dorsten sucht Lesepaten

Vorlesen unterstützt Kinder beim Spracherwerb, erweitert den Wortschatz und weckt die Neugier auf Bücher. Das Netzwerk „Dorsten liest vor“ engagiert sich seit 24 Jahren in...

DTC Jüntgen feiert historischen Meistertitel vor heimischer Kulisse

Der Dorstener TC Jüntgen hat das erfolgreichste Wochenende seiner Vereinsgeschichte mit dem Gewinn der Deutschen Meisterschaft gekrönt. Bei der erstmals im Final-Four-Format ausgetragenen Endrunde der...

Klick mich!