Dorsten. Verkaufsoffene Sonntage: Erst Ja. Dann Nein. Am Dienstag wurden die drei geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Dorsten per Gerichtsbeschluss verboten.
Was das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster für Dorstener Einzelhändler bedeutet? Darüber sprachen wir mit DIA-Sprecher Manfred Hürland.
Oberverwaltungsgericht Münster kippt verkaufsoffene Sonntage
Die Landesregierung hatte in der Pandemie mit dem Angebot der verkaufsoffenen Sonntage die Kundenströme entzerren und so einen „unregulierbaren Kundenandrang“ vermeiden wollen. So hatte sie sich landesweit auf die Öffnung in der Corona-Schutzverordnung festgelegt.
Verdi ging dagegen im Eilverfahren vor. So war am Dienstag ein Eilbeschluss unterwegs. Die von der Landesregierung geplanten verkaufsoffenen Sonntage (29. November, 13. Dezember und 3. Januar) wurden durch das Oberverwaltungsgericht Münster gekippt
DIA enttäuscht über das Verbot
Die Richter hatten „erhebliche Zweifel an der Eignung der Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen“, hieß es in einer Mitteilung.
Enttäuscht über das Urteil zeigt sich auch die Dorstener Interessengemeinschaft Altstadt, kurz DIA. Manfred Hürland, Sprecher der DIA erklärte gegenüber Dorsten-Online: „Im Grunde haben wir damit gerechnet. Doch in unseren Augen ist das Verbot sehr schade. Es hätte für eine Entzerrung der Käufe gesorgt. Jetzt wird wieder mehr online gekauft“, betonte Hürland.
Für Dorsten bedeute das, dass die Käufer nicht mehr nach Dorsten kommen, was eine geringere Frequenz mit sich bringe: „Verdi ist unberechenbar. Die Gewerkschaft schaut nur in den Rückspiegel. Doch sie müssen aufpassen, dass sie das Auto nicht gegen die Wand fahren. Wir müssen jetzt für die Zukunft handeln“, erklärt Manfred Hürland. „Gaststätten und Tankstellen öffnen auch sonntags. Und die Gewerbetreibenden wollen öffnen, sie haben dafür ja auch einen freien Tag in der Woche“, beschreibt der Sprecher der DIA weiter.
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