Bürgerbegehren – Die Unterschriften müssen bis zum 2. Oktober vorliegen
Recklinghausen (pd). Für das Bürgerbegehren gegen den Beschluss des Kreistages vom 11. Juni für einen Neubau des Kreishauses Recklinghausen müssen die Initiatoren ihre gesammelten Unterschriften bis zum 2. Oktober vorlegen. Das hat die Kreisverwaltung den Initiatoren in einem offiziellen Schreiben mitgeteilt.




























