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Testpflicht an der Kita erst, wenn es zu spät ist

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Sorgt für Verwirrung: Minister Joachim Stamp. Foto: NRW-Familienministerium / H. Severin

KOMMENTAR. Mit einer verwirrenden Strategie meldet sich NRW-Familienminister Joachim Stamp am Freitag zu Wort: Es soll weiterhin keine Testpflicht an Kitas geben. Es sei denn, es ist bereits zu spät – dann soll es sie doch geben. Weiß die Landesregierung noch, was sie tut?

von Oliver Borgwardt

Nach dem Testchaos an den Schulen wagten auch die Kindergärten in NRW kaum auf eine klare Linie aus Düsseldorf zu hoffen. Nun ist sie da: Familienminister Stamp setzt voll auf Durchseuchung.

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Wie sonst ist es zu erklären, dass Stamp zwar fest damit rechnet, dass es „vermehrt zu Infektionsfällen in der Kindertagesbetreuung“ kommen werde und damit auch Quarantäne und Schließungen „unvermeidbar“ seien – er sich aber weiter mit Händen und Füßen gegen eine Testpflicht wehrt?

Das wichtigste Mittel nutzt Stamp nicht

„Zum Wohle unserer Kinder will ich generelle, flächendeckende Schließungen oder Einschränkungen in der Betreuung nach Möglichkeit aber auch weiterhin verhindern“, ließ der Minister am Freitag an die Kindergärten schreiben. Aber das wichtigste Mittel dazu, nämlich verpflichtende präventive Tests, will er nicht einsetzen. Und das, obwohl sie viele Eltern lautstark einfordern.

Stamp betont zwar, wie wertvoll solche Tests sind – ja, er fordert die Eltern sogar „dringend“ dazu auf. Aber so richtig verpflichten will er sie nicht. Angeblich würden so „dauerhaft jene Kinder von den frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten“ ausgeschlossen, „die womöglich in besonderer Weise von diesen profitieren.“

Allein das ist schon eine seltsame Argumentation. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Stamp unter einem sozialen Deckmäntelchen einfach die Verantwortung auf die Eltern abwälzen will.

„Nein! Doch! Oh!“

Noch irrer wird dann aber seine 180-Grad-Kehrtwende nur wenige Sätze später: Auf einmal will er die Eltern doch zum Testen verpflichten – aber erst dann, wenn das Kind schon in den Corona-Brunnen gefallen ist. Direkt nach seiner pathetischen Erklärung gegen eine Pflicht sagt Stamp: „Eine Testpflicht besteht aber dann, wenn es nachweislich einen Infektionsfall in einer Gruppe bzw. Einrichtung gab. Eltern von nicht-immunisierten Kindern müssen dann pro Woche drei negative Tests nachweisen, ansonsten ist eine Betreuung nicht möglich.“

Auf einmal kann man die Eltern also doch zum Testen zwingen? Und vorher, wenn man eine Ansteckung anderer Kinder vielleicht noch verhindern kann, eine Infektion noch rechtzeitig erkannt werden könnte, geht das nicht? Weiß der Minister überhaupt, was er da schreibt?

Mal salopp formuliert: Die gleiche Logik wäre, erst dann Kondome zu benutzen, wenn das Kind schon unterwegs ist.

Für die Eltern bedeutet das nichts weiter, als sich in der Kita jeden Tag auf russisches Roulette einzulassen. Mit einer Testpflicht wäre sinnbildlich gesprochen allerdings nur eine Platzpatrone im Lauf. Wenn aber ein Gutteil der Kinder ungetestet in die Gruppe kommt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Corona-Knall kommt.

Auch das müsste Stamp erkennen.

So gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder, der Minister erkennt diesen Widerspruch nicht, dann ist er mit seinem Amt überfordert. Oder aber, er nimmt die Durchseuchung wissend in Kauf. Schließlich, das steht nämlich auch in seinem Schreiben, sei eine Infektion für ein Kind ja kaum der Rede wert.

Jedenfalls meistens.

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